In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
„Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat die große Koalition einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 vereinbart. Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab – er muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten.