Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen?
Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen?
Die Europaabgeordnete Martina Michels, stellvertretendes Mitglied im EP-Kulturausschuss (CULT), kommentiert angesichts der Zustimmung des Europaparlaments zu EU-relevanten Teilen des CETA-Abkommens:
Nach drei Jahren des Ringens weiß kaum noch jemand, ob das Freihandelsabkommen TTIP kommt oder nicht: Wir ziehen Bilanz zu einer angekündigten Superstruktur, die auch die Kulturwelt überfordert.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hält den ausverhandelten CETA-Vertragstext für nicht zustimmungsfähig. CETA ist ein umfassendes Abkommen, das kanadischen Unternehmen weitreichenden Zutritt auf den europäischen Güter- und Dienstleistungsmarkt auch im Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Medienbereich ermöglicht.
In Bezug auf Nettesheim: Dem Kulturbereich im CETA-Abkommen wurde kein eigenständiger und angemessener Raum verschafft und zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen besteht bewusst eine Differenz.