Ist der Streit um CETA mit dem Urteil vom Tisch?
Nein. Das Gericht hat auf die Eilklagen hin nur erklärt, unter welchen Voraussetzungen sich Deutschland vorerst an der weiteren Umsetzung des Abkommens beteiligen darf. Erst in einer späteren Hauptverhandlung soll geklärt werden, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist.