Nach h.L. gibt es keine Kausalität des Unterlassens, weil „etwas, was nicht ist“, nicht teilhaben kann an den Strukturen dessen, was ist. […] Aber eine Unterlassung ist nicht etwas, das nicht ist. Was nicht ist, ist die unterlassene Handlung, die Unterlassung selbst ist insofern, als die Tatsache, dass der Täter die Erfüllung eines Gebotes unterlassen hat, wahr ist. Es gibt also keinen Grund, die Beziehung zwischen Unterlassung und Erfolg nicht als Kausalität zu bezeichnen.
Gesetzesänderung→keine Ladungsfrist, Polizei nutzt Überraschungsmoment→Beamte hätten „Auftrag der Staatsanwaltschaft“ nachzuweisen; Zeit schinden mit Zeugenbeistand; Polizei an Ort & Stelle darf nicht gewalts. zwingen
S. Kinkel. Sozialwissenschaftliche Beiträge zur Produktionsforschung. Zur Bilanz von 30 Jahren Zusammenarbeit zwischen Ingenieur- und Sozialwissenschaften vom „Ersten Programm Fertigungstechnik“ bis zum Rahmenkonzept „Forschung für die Produktion von morgen“, Fraunhofer, Stuttgart, (2012)