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Internet-Law » Es ist (wieder) riskant, Links zu setzen


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Man kann also nur die Frage stellen, ob der Hyperlink unmittelbar in Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden muss oder ob es reicht, dass das verlinkende Angebot als solches in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

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  • @schneeschmelze

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