bookmark

Gutachten: Mindestlohn für Zeitungszusteller verletzt nicht die Pressefreiheit – ver.di bietet Zeitungsverlegern Tarifverhandlungen zur Zustellung an (ver.di 07.04.2014)


Description

Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.

Preview

Tags

Users

  • @meneteqel

Comments and Reviews