Brüssel will das Handelsabkommen Ceta vorläufig aktivieren - auch ohne die Zustimmung der Nationalparlamente abzuwarten. Aus Sicht von Juristen wäre das rechtswidrig.
Was mit dem Freihandelsabkommen TTIP wirklich auf die EU und Österreich zukommt, ist häufig Anlass für hitzige Debatten. Der Pakt soll Unternehmen das Leben erleichtern, indem ähnliche Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks einander angepasst werden. Der Teufel steckt wie immer im Detail, wie die Diskussion um den sogenannten Regulierungsrat zeigt. TTIP soll ein lebendiges Abkommen werden, das heißt: Auch wenn die Tinte auf dem Vertrag trocken ist, soll es weiter wachsen.
Die gewerkschaftsnahe Arbeiterkammer hat ein Rechtsgutachten zu regulatorischer Zusammenarbeit im TTIP-Abkommen mit den USA und im CETA-Abkommen mit Kanada erstellen lassen. Beauftragt wurden drei Wissenschaftler, darunter der Göttinger Professor für Völkerrecht und Europarecht Tobias Stoll. Die Gutachten kommt zu dem Schluss, dass regulatorische Zusammenarbeit die demokratische Souveränität der EU, der EU-Mitgliedstaaten und der USA gefährdet.
Die privaten Schiedsgerichte für die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, verstoßen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis einer jüngsten Studie im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Erst gestern hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Reformvorschläge vorgelegt – doch für TTIP-Kritiker geht der Vorstoß "am Problem vorbei".
Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
Die Europäische Union ist ein Zweckverband mit bestimmten Zuständigkeiten und Aufgaben („Politiken“), die ihm mit seiner Verfassung (EUV und AEUV) zugeteilt worden sind. Der internationale Investorenschutz, den die EU-Kommission mit den Freihandelsverträgen CETA (und dann TTIP) verbinden will, soll der Union und den Mitgliedstaaten bestimmte Gebote und Verbote zum Schutz der kanadischen (und amerikanischen) Investoren auferlegen und sie für Verstöße dagegen einer Haftung gegenüber den Investoren und im Streitfall einer eigenen Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen. ... Ist sie als Zweckverband mit begrenzten Einzelermächtigungen überhaupt befugt, sich selbst und ihre Mitgliedstaaten dem gewollten Investorenschutz auszusetzen?
Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar.
Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen Ceta gegen europäisches und deutsches Recht verstößt.
Das Gutachten hält die Regeln zum Investorenschutz für angreifbar und eine Zustimmung zu Ceta sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat für erforderlich.
Die juristischen Zweifel könnten auch Auswirkungen auf die Verhandlungen über das TTIP-Abkommen mit den USA haben.
Externe Arbeitnehmervertreter haben gesetzlich garantierte Plätze im mitbestimmten Aufsichtsrat. Das ist ein gut begründeter Kernbestand der deutschen Corporate Governance, der bei der Umwandlung in eine SE bewahrt werden muss, zeigt ein Rechtsgutachten.
Die Pressefreiheit wird durch einen ausnahmslosen gesetzlichen Mindestlohn auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstellt haben.
Der gesetzliche Mindestlohn kann noch scheitern. Zu diesem Schluß kommt ein Rechtsgutachten, das die DGB-nahe Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag vorlegte.
Ein neues Gutachten soll zeigen, dass Ausnahmen von der Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose oder Berufsanfänger zulässig sind. Solche Sonderregelungen halten Wirtschaftsvertreter für unabdingbar.