Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Im Streit über ein europäisches Leistungsschutzrecht liegen die Positionen innerhalb der CDU weit auseinander. Der netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion,
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Der EU-Rat hat sich auf einen gemeinsamen Kurs für eine neue Urheberrechtsrichtlinie verständigt. Online-Plattformen müssen demnach in der Regel die Uploads von Nutzern überwachen. Zudem solle eine "Google-Steuer" kommen.
Die Berichterstatterin für den Vorschlag der EU-Kommission zur Copyright-Reform im EU-Parlament, Therese Comodini Cachia, will Presseverlagen eine Vollmacht geben, Rechte auch im Namen von Autoren einzuklagen.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Wir möchten hiermit unsererseits detailliert auf diese Standardantwort von Herrn Voss reagieren, die nicht nur inhaltliche Fehlinformationen über die Inhalte der umstrittenen Urheberrechtsreform und ihrer potenziellen Folgen enthält, sondern sämtliche Kritiker der Reform zu einer Art „fünften Kolonne“ Googles und anderer Netzriesen erklärt.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
Der Kampf gegen Google, Facebook und Apple entwickelt sich zu einem Kulturkampf, in dem die Fronten verwirrend erscheinen. Manche Beobachter fragen sich: Wehrt sich hier die deutsche Geisteselite gegen eine neoliberale US-Hegemonie oder will eine kulturkonservative Branche die Modernisierung der Informationsgesellschaft verhindern?
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Wohl mehr als hunderttausend Menschen demonstrieren in ganz Deutschland gegen die Urheberrechtsreform. Wer sind sie und was wollen sie? Eindrücke aus Berlin.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Überschreitet die EU-Kommission mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts ihre Kompetenzen? Zu diesem Schluss kommt ein umfangreiches Gutachten im Auftrag des Eco.
Kurz vor der Verabschiedung der Urheberrechtsreform kam der Rückzieher. Im Hintergrund wird womöglich für einseitige Politik lobbyiert, findet Julia Reda.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …