Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt offensichtlich weiterhin wegen fehlerhafter oder unvollständiger Creative-Commons-Bildreferenzierungen ab. Doch immer mehr Betroffene wehren sich gegen die Forderungen der Kanzlei. Anwalt Jan Schallaböck erklärt im Interview rechtliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen.
Bis 1941 erschienene Werke dürfen von US-Bibliotheken vervielfältigt werden, sofern die Werke nicht mehr vermarktet werden. Bislang machte niemand davon Gebrauch. Doch nun stellt das Internet Archive Bücher zum Download bereit.
Auf EU-Ebene wird derzeit die Urheberrechtsreform verhandelt. Freie Software-Portale wie Github sind dadurch ebenso in Gefahr wie die Wissensplattform Wikipedia.
Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.