Bilder sind im schweizerischen Urheberrecht nur geschützt, wenn sie individuellen Charakter haben. Bilder ohne die notwendige Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die unerwünschte Verwendung solcher Bilder ist nicht strafbar und es ist auch kein Schadenersatz geschuldet.
Digitale Texte ade, es gibt wieder Papierkopien: Ab Januar könnten viele Onlineaufsätze für Studenten gesperrt werden. Grund ist ein Streit ums Urheberrecht - jetzt wird nach einer Lösung in letzter Minute gesucht.
Der Bundestag hat eine Reform des Urhebervertragsrecht beschlossen, mit der Kreative ihren Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen und Werke nach zehn Jahren zweitverwerten können sollen.
Seit das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Bildungs-Urheberrecht vorgelegt hat, mobilisiert eine Kampagne zur Publikationsfreiheit gegen die geplante Reform. Ihre Aussagen erfordern einige Klarstellungen, so Alexander Peukert, Urheberrechtler an der Uni Frankfurt.
Auf Facebook ist die AfD enorm erfolgreich: Täglich werden neue Parteibotschaften auf Fotos gestanzt, bei denen dann Tausende Nutzer auf "Gefällt mir" klicken und sie weiterverbreiten. Für die Bebilderung bedient sich die Partei unter anderem bei ausländischen Fotografen, bei Wikipedia und auch mal bei der Deutschen Presseagentur (dpa). Einige dieser Fotografen sind verärgert und prüfen nach Hinweisen von ZAPP nun juristische Schritte.
Ein Mannheimer Museum will erreichen, dass ein Wikipedia-Nutzer Fotos gemeinfreier Werke aus der freien Enzyklopädie löscht. Nun bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart es darin: Er habe Katalogfotos nicht verwenden dürfen, auch seine eigenen Aufnahmen seien verboten gewesen.
Mathias Schindler ist seit 2003 Wikipedianer und arbeitet seit 2009 für den Verein Wikimedia Deutschland als Projektmanager. Er ist unter anderem für Content-Kooperationen wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesarchiv zuständig und beschäftigt sich daher eingehend mit Urheberrechtsfragen. ...
Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.