Nach der VG Wort muss auch die GEMA vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen. Ausschüttungen an Verlage seien rechtswidrig, so die Karlsruher Richter. Nun könnten weitere Zahlungsansprüche auf die Verwertungsgesellschaft zukommen.
Bis 1941 erschienene Werke dürfen von US-Bibliotheken vervielfältigt werden, sofern die Werke nicht mehr vermarktet werden. Bislang machte niemand davon Gebrauch. Doch nun stellt das Internet Archive Bücher zum Download bereit.
Ein Mannheimer Museum will erreichen, dass ein Wikipedia-Nutzer Fotos gemeinfreier Werke aus der freien Enzyklopädie löscht. Nun bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart es darin: Er habe Katalogfotos nicht verwenden dürfen, auch seine eigenen Aufnahmen seien verboten gewesen.
Auf Facebook ist die AfD enorm erfolgreich: Täglich werden neue Parteibotschaften auf Fotos gestanzt, bei denen dann Tausende Nutzer auf "Gefällt mir" klicken und sie weiterverbreiten. Für die Bebilderung bedient sich die Partei unter anderem bei ausländischen Fotografen, bei Wikipedia und auch mal bei der Deutschen Presseagentur (dpa). Einige dieser Fotografen sind verärgert und prüfen nach Hinweisen von ZAPP nun juristische Schritte.