Das lang erwartete Urteil des EuGH, Slowakische Republik gegen Achmea BV, scheint das Schicksal des Investor-Staat-Schiedsverfahrens im Rahmen von BITS innerhalb der EU zu besiegeln.
Die Strukturfrage der Schiedsgerichtsbarkeit steht im Zentrum vieler Debatten um CETA und TTIP. Hier dürfte das jüngste EuGH-Urteil im Achmea-Verfahren sehr viel weitreichendere Folgen haben, als dies die deutsche Öffentlichkeit bislang realisierte.
Der EuGH entschied in seinem Achmea-Urteil, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei. Achmea ist ein deutliches Indiz dafür, dass auch die Investitionsschutz-Vereinbarungen in CETA problematisch für die Autonomie des EU-Rechts sind.
Offene Fragen in der Schweiz, inwieweit man bereit ist, Binnenmarktrecht der EU und damit einhergehende Rechtsprechungskompetenz des EuGH anzuerkennen.
Private Schiedsgerichte für Investoren aus EU-Staaten passen nicht zum EU-Recht. Es geht um die umstrittenen Investorenschutz-Abkommen, die bei den Handelsverträgen Ceta und TTIP für viel Aufregung gesorgt haben.
Berlin (ots) - Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.
Sie beinhalten geheime Schiedsgerichte, die Millionenstrafen gegen Staaten verhängen können. Heute bekommen sie Recht - sogar vom höchsten EU-Gericht. Abkommen außerhalb der EU wie Ceta sind nicht betroffen.
Früher wurden die Kritiker privater Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten als ewiggestrige Globalisierungsgegner belächelt. Heute bekommen sie Recht – sogar vom höchsten EU-Gericht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Schiedsklauseln zwischen EU-Staaten sind unzulässig. Das hat nicht nur für Unternehmen weitreichende Folgen.
BRÜSSEL Wenn Donald Trump nächste Woche zum Wirtschaftsforum nach Davos reist, ist allen klar: Freihandel steht nicht auf der Agenda des US-Präsidenten. In den ersten beiden Amtsjahren hat zwar noch nie ein Regierungschef aus den USA ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Doch bei dem „America first“-Politiker hat auch niemand so recht die Hoffnung, dass er in den Jahren danach auch nur die Gespräche über ein Abkommen mit Europa wieder aufnimmt. TTIP ist klinisch tot, obwohl weder die USA noch die EU die Vereinbarung offiziell beerdigt haben. Wenn irgendwann ein neuer Anlauf unternommen werden sollte, wäre wohl ein neuer Name fällig. „TTIP“ gilt wegen der massiven Proteste als nicht mehr tragfähig.
Der britische Brexit-Minister David Davis will dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Jahre nach dem EU-Austritt seines Landes das letzte Wort in Rechtsfragen einräumen.
The ECJ found that Parties could indeed (partially) suspend or even terminate the agreement for breaches of such provisions. Practicalities aside, this finding is certainly a positive step from a social and environmental point of view.
Vom Europäischen Gerichtshof vorgelegtes Gutachten sieht EUSFTA als gemischtes Abkommen - somit ist die Zustimmung von EU-Ministerrat und -Parlament nicht ausreichend
Gericht weist Kommissions-Auffassung zurück, der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, könne nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein
Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative „Stop TTIP“ verweigert. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Das Engagement der Bürger ist zulässig.