Vizekanzler Gabriel und die sozialdemokratischen EU-Handelsminister wollen einen Investitionsgerichtshof statt privater Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada. Für Kritiker ist das der falsche Ansatz, Angela Merkel sieht trotz der deutschen Kritik an den bisher vorgesehenen Klagemöglichkeiten von Konzernen gegen Staaten kaum eine Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen.
Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar.
Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen Ceta gegen europäisches und deutsches Recht verstößt.
Das Gutachten hält die Regeln zum Investorenschutz für angreifbar und eine Zustimmung zu Ceta sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat für erforderlich.
Die juristischen Zweifel könnten auch Auswirkungen auf die Verhandlungen über das TTIP-Abkommen mit den USA haben.