Die sächsische Polizei hat uns mit ihrer „elektronischen Fall-Analyse“ gezeigt, dass Kolonnen fremdgespeicherter Daten uns zu potentiellen Verdächtigen machen können. Man erzeugt Profile, wie sie sonst nur in Diktaturen missbraucht werden. (Von Constanze Kurz)
Innenminister Friedrich fordert im SPIEGEL ein Ende der Anonymität im Netz - müssen jetzt alle mit offenem Visier agieren? Die Internetforscherin Danah Boyd hält nichts vom Zwang zu offiziellen Namen. Sie fürchtet einen großen Schaden für die Kultur im Netz.
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung. Neben juristischen Problemen stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen freiheitlichen Staat und einem Überwachungsstaat gezogen werden soll.
Die Bundesregierung will das anonyme Bezahlen im Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten. Jeder der online bezahlt, soll sich künftig vorher ausweisen müssen, auch bei Kleinbeträgen.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Der Chaos Computer Club hat eine ihm zugespielte Version der staatlichen Software zur Quellen-TKÜ analysiert: Sie kann nicht nur zum Abhören, sondern auch zum Nachladen von Software genutzt werden und weist schwere Sicherheitsmängel auf.
Der rechtswidrige und schlampig programmierte Staatstrojaner, den der CCC analysierte, stammt unter anderem von staatlichen Stellen in Bayern beziehungsweise vom Zoll. Das teilte der Anwalt eines Betroffenen mit. Bayerns Innenminister bestätigte dies.
Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen. (Von Kai Biermann)
Wie der Staatstrojaner zerlegt wurde: Die Hacker vom Chaos Computer Club haben die Überwachungssoftware gefunden, analysiert – und gehackt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Trojaner kann unsere Gedanken lesen und unsere Computer fernsteuern. (Von Frank Rieger)
Die Enttarnung des Staatstrojaners ist eine gewaltige Zäsur. Wer heute regiert, herrscht auch mit Code. Welche Instanz kontrolliert den mächtigen Text? (Von Frank Schirrmacher)
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen.
Seitdem wir heute Morgen über den Schultrojaner berichtet haben, der genau genommen kein richtiger Trojaner ist, sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (Was nicht ganz so griffig klingt), gibt es zwar hunderte Verlinkungen von Twitter, Blogs, Facebook und Google+, aber so gut wie keine Berichterstattung in klassischen Medien.
Dem Dachverband der Schulbuchverlage ist es gelungen, den Kultusministern aller Länder einen Vertrag aufzuschwatzen, der Lehrer und Schüler gleichermaßen unter Generalverdacht stellt. (Von Udo Vetter)
Mit einer neuen Regelung des Datenschutzes will die EU Klarheit schaffen – und teilt dabei auch kräftig in Richtung der USA aus. Ein Entwurf enthält viele Neuerungen gegenüber dem bisherigen europäischen Datenschutzregime.
Zwei mittelständische Anbieter kaufmännischer Anwendungssoftware und das Forschungszentrum Informatik Karlsruhe haben ein Open-Source-Projekt vorgestellt, mit dem sich Unternehmensdaten in der Cloud sicher ablegen lassen sollen.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.