Drei große Musiklabels verklagen den deutschen Anbieter Uberspace, weil er die Website von youtube-dl hostet. Mit dem Werkzeug lassen sich Youtube-Videos herunterladen. Um das zu stoppen, nimmt die Industrie große Kollateralschäden in Kauf.
Nach dem VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Debatte um die Beteiligung von Verlegern an Kopiervergütungen entbrannt. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Kretschmer zeigt sich, dass die Vermischung der Interessen von Urhebern und Verlagen sich überlebt habe. Er plädiert dafür, die jeweiligen Ansprüche wieder voneinander zu trennen und die Vergütungsrechte zu stärken.
Wie zerlegt man eine Organisation? Man braucht passende juristische Werkzeuge und eine Minderheit, die sie entschlossen nutzt: Was dann geschieht, zeigt die Mitgliederversammlung der VG Wort.
Die VG Wort macht sich strafbar, wenn sie die den Anspruchsberechtigten zustehenden Gelder nicht so bald wie möglich ausschüttet. Dafür hätte es keine Mitgliederversammlung gebraucht. Einige rechtliche Einschätzungen, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen mögen.
Als die über 200 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort am Nachmittag nach fünf Stunden aus dem Versammlungssaal im Hofbräukeller zu München traten und matt und unterzuckert in die gleißende Sonne blinzelten, da hatten sie es geschafft, fast nichts zu beschließen.
Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen.
Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
Nach einer zweiten Niederlage vor Gericht zieht die Verwertungsgesellschaft vor den BGH und hofft, dass sich das Problem bis zu einem Urteil dort auf andere Weise erledigt
Zum aktuellen <a href=http://www.boersenblatt.net/641342/>VG Wort-Urteil des Münchner Oberlandesgerichts</a> liegt inzwischen die ausführliche Begründung vor. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über den Kern der Entscheidung und was sie für Verlage bedeutet - in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.
Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
»Dieses Video ist deinem Land leider nicht verfügbar« – noch immer nervt dieser YouTube-Hinweis, der uns hierzulande in erster Linie Musikvideos vorenthält und über den wir nicht nur bei Spreeblick mehrfach debattiert haben.
Doch das ist und bleibt wahrscheinlich das Fantastische an Google: Dass der Konzern es immer wieder schafft, als eine Art kultureller Robin Hood dazustehen und nicht als das, was er ganz einfach ist: Ein profitorientiertes Mega-Unternehmen, das 97% seiner Umsätze mit Online-Werbung macht und nebenbei noch die Art und Weise, wie der Großteil der Nutzer das Internet erlebt, maßgeblich bestimmt.
Melchior Rietveld schrieb ein Lied für einen Antipiraterie-Werbespot. Etwas Bombastisches hatte es sein sollen, sagte sein Auftraggeber. Doch dann wurde seine Komposition geklaut. Sie ging um die Welt – ohne dass er davon wusste.