Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Das Collaboratory ist ein Expertenkreis, in dem Akteure aus Wissenschaft, Verbänden, Daten- und Verbraucherschutz sowie aus Internetunternehmen zusammenkommen. Es wurde von Google Deutschland initiiert, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet zu arbeiten.
Der Think Tank "Collaboratory" des Suchmaschinenkonzerns hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen.
Rundfunkveranstalter, Musikindustrie und GEMA, der Buchhandel und die Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um die technisch getriebene Netzpolitik auf die Bedeutung der Inhalte auszurichten und gemeinsame Kernforderungen durchzusetzen.
Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Zum einen beklagen Europas Regierungen die digitale Spaltung, zum anderen jagen sie Filesharer und beschädigen so die Demokratie. Was uns der „war on filesharing“ kostet. (Sandro Gaycken)
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Lupe, der Satire-Blog — die schaffhauser nachrichten druckte ungefragt, unhonoriert und ohne das wissen und einverständnis der autorin, einen ganzen beitrag aus dem blog batz.ch (forum für schweizer wirtschaftpolitik) in der printausgabe der zeitung ab.
In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. издание, (2001)