Rundfunkveranstalter, Musikindustrie und GEMA, der Buchhandel und die Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um die technisch getriebene Netzpolitik auf die Bedeutung der Inhalte auszurichten und gemeinsame Kernforderungen durchzusetzen.
Das Collaboratory ist ein Expertenkreis, in dem Akteure aus Wissenschaft, Verbänden, Daten- und Verbraucherschutz sowie aus Internetunternehmen zusammenkommen. Es wurde von Google Deutschland initiiert, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet zu arbeiten.
Der Think Tank "Collaboratory" des Suchmaschinenkonzerns hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen.
Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Ein überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern: US-Forscher kritisieren schädliche Folgen langer Schutzfristen, deutsche Bibliotheken beklagen, dass sie fast vergessene Werke kaum digitalisieren dürfen. So verschwinden Bücher, womöglich für immer.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Im Rahmen der Debatte zu einem moderneren Verwertungsrecht haben sich 51 Drehbuchautoren, die regelmäßig für den Tatort schreiben, zu Wort gemeldet. Zu diesem Brief möchten 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) hier ein paar Anmerkungen loswerden.
Jürgen Scheele hat im Blog der digitalen Linken eine interessante Entdeckung gemacht: UNI-Europa, europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), hat sich bei der Konsulatation der EU-Kommission zur Netzneutralität beteiligt. Und das Konsultations-Papier schlägt das Urheberrechtspapier von verdi um Längen, über das wir vor kurzem berichtet haben.
Am 22. Mai 2000 wurde dem Bundesministerium der Justiz der »Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern« – mittlerweile auch bekannt als Expertenentwurf, »Professorenentwurf« oder kurz UrhGE-2000 – übergeben. Nach lang andauernden Diskussionen ist das Gesetz am 28. März 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.Diese Webseite stellt Material zur Verfügung, das den Entstehungsprozeß dokumentiert. Sie finden hier Verweise auf die Gesetzesentwürfe, diverse Stellungnahmen und einschlägige Pressemitteilungen sowie eine Mailingliste.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs “Sharing”, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. издание, (2001)