Anders als in Europa enthält das US-Kinderschutzgesetz eine Ausnahmeregelung für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das schützt US-Unternehmen und nutzt dem Militär.
Die geplante SpyPhone-Verordnung der EU-Kommission ist unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.