Kulturgüter müssen geschützt werden, denn sie sind für Menschen und Nationen identitätsstiftend. Wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sollen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die sechzehn Bundesländer haben gemeinsam diese Website eingerichtet, um das Bewusstsein für den Kulturgutschutz zu stärken und Transparenz für alle Beteiligten herzustellen.
Die Frage nach der Bereitschaft digital zu teilen und digitale Teilhabe zu ermöglichen, geht von einer Option der Kulturerbeeinrichtungen (Museen, Sammlungen und Archive) aus und hinterfragt, wo diese Bereitschaft möglicherweise eingeschränkt ist. Was genau – fehlende rechtliche Regelungen, zu geringe Finanzierung oder das eigene Selbstverständnis – hindert Kulturerbeeinrichtungen daran zu teilen?