Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht bei Google nach Informationen der F.A.Z. eine Flut von Anfragen ein. Darunter sind auch Verweise auf kritische Medienberichte. (von Martin Gropp)
Der EuGH sei gehalten – so schrieb Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen zum Fall C-131/12, Google Spain und Google – „bei der Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie Vernunft walten zu lassen, … um unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden“.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)