Ein Forschungsprojekt soll Wege finden, Informationen aus dem Netz, aus Datenbanken und von Überwachungskameras zu verbinden – zu einem automatischen Bevölkerungsscanner.
Der EuGH hat entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Provider dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Dem Dachverband der Schulbuchverlage ist es gelungen, den Kultusministern aller Länder einen Vertrag aufzuschwatzen, der Lehrer und Schüler gleichermaßen unter Generalverdacht stellt. (Von Udo Vetter)
Der rechtswidrige und schlampig programmierte Staatstrojaner, den der CCC analysierte, stammt unter anderem von staatlichen Stellen in Bayern beziehungsweise vom Zoll. Das teilte der Anwalt eines Betroffenen mit. Bayerns Innenminister bestätigte dies.
Die Technik ist da, die Polizei hat sie genutzt: Bei Protesten gegen Neonazis wurden in Dresden zehntausende Handydaten erfasst. Betroffene erwägen nun, dagegen zu klagen. (Von Paul Wrusch)