Das Internet macht Angst – zumindest vielen Journalisten. Martin Eiermann sprach mit dem Netz-Guru Clay Shirky über neue Medien, neue Geschäftsmodelle und die Vorreiterrolle Deutschlands beim Datenschutz.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Ein Kompromiss, der auf einer gewaltigen Täuschung basiert. Denn allen Beteiligten ist klar: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.
US-Regierung und -Konzerne versuchen immer wieder Einfluss auf die EU-Datenschutzreform zu nehmen und Regelungen abzuschwächen. In einem offenen Brief fordern US-Verbraucherschützer ein Ende dieses Lobbyismus.
Doppelrücktritt im Bundesvorstand, Selbstbeschäftigung, Absturz in den Umfragen - mieser als dieser Tage standen die Piraten in ihrer so kurzen wie an Aufregern reichen Geschichte noch nicht da. Doch das ist kein Anlass für klammheimliche Freude, denn es geht um weit mehr als um Interessenspolitik für junge Nerds mit Internetanschluss.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Für die Bundesregierung ist die Abfrage von Funkzellen im Zuge der Ermittlungen gegen rechtsgerichtete Terroristen keine Rasterfahndung. Der Linke-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko bezweifelt das.
Auf dem PC des Betriebsratsvorsitzenden der Großbäckerei Ihle war ein Überwachungsprogramm aktiv. Er steht in Verdacht, sein Arbeitszeitkonto manipuliert zu haben.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Der Zürcher Vernetzungsprofessor Felix Stalder hat auf der Konferenz »Netz für alle« vor der »Einhegung« und »Vorformatierung« der Internet-Kommunikation durch Konzerne wie Apple, Facebook oder Google gewarnt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Stand der koalitionsinternen Gespräche über die Protokollierung von Nutzerspuren nachzeichnet. Auch die Industrie hat sich eingeschaltet. Die EU-Frist verstreicht.
Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.