Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Der Aufschrei darüber, dass Polen nationales Recht vor EU-Recht stellt, ist groß, dabei nutzt das Land Vorgänge, über welche die EU in Spanien geflissentlich hinwegschaut
Der Generalanwalt am EuGH will eine berüchtigte Regelung der EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht kippen. Richtig zufrieden dürfte aber trotzdem niemand sein.
Deutschland teilt der EU häufig die vollständige Umsetzung einer Richtlinie nicht mit oder behebt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht. Das zeigen aktuelle Daten.
Vorschriften in Belgien, Frankreich und Großbritannien zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verletzten das EU-Recht, erklärt ein Topjurist vom EuGH.
Auch nach über einem Jahr DSGVO sammeln Facebook und Google munter weiter Daten, ebenso Nachrichtenportale und viele Blogseiten. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sehen sich im
Die Unionsfraktion will nach dem Aus für das deutsche Leistungsschutzrecht schnell eine neue Version beschließen. Zur Begründung nennt der Abgeordnete Ansgar Heveling längst
Schwere Niederlage für die deutschen Verlage. Weil das Leistungsschutzrecht nach einem EuGH-Urteil rechtlich nicht anwendbar ist, droht ihnen der Verlust von Millionen Euro an
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Die Vorzugsbehandlung von Google durch die VG Media beim Leistungsschutzrecht bleibt vorerst erlaubt. Das Verwaltungsgericht München hat den Prozess um das Verbot der
Von wegen Kompromiss: Der Verhandlungsführer im EU-Parlament, Axel Voss, hat die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht noch deutlich verschärft. Nun drohen
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Mit solcher Spannung wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schon lange nicht mehr erwartet. Auf dem Prüfstand stand einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft deutscher Prägung. (Von Martin Höpner)
Der Fall TUI zeigt, was von den mitgliedsstaatlichen Sozialordnungen übrig bliebe, würde man die Kommission dort hinlassen, wo sie mit Gewalt hindrängt. Höchste Zeit, sich der Erzählung vom „Sozialen Europa“ zu entledigen.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs will Verbrauchern illegal bezahlte Zinsen mit Blick auf die Schieflage von Banken nicht zurückerstatten
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht bei Google nach Informationen der F.A.Z. eine Flut von Anfragen ein. Darunter sind auch Verweise auf kritische Medienberichte. (von Martin Gropp)
Der EuGH sei gehalten – so schrieb Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen zum Fall C-131/12, Google Spain und Google – „bei der Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie Vernunft walten zu lassen, … um unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden“.
Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Kopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.
Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
Widerspricht die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta? Diese Bedenken hat der österreichische Verfassungsgerichtshof und legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU‐Grundrechtecharta vor.
Das Europäische Parlament hat den Kompromissvorschlag zum EU-Gemeinschaftspatent gegen die Stimmen der Grünen und Linken gebilligt. Spanien und Italien dürften mit ihren Klagen gegen das Verfahren scheitern.
Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)
Die Debatte über die Rechtmäßigkeit des Fiskalvertrages wird derzeit vornehmlich als Streit um die Deutung des Grundgesetzes und nicht als europäische Diskussion über soziale Gerechtigkeit und Demokratie geführt.
Gemeinfreie alte Sorten dürfen auch dann gehandelt werden, wenn sie ein Rechteinhaber kurz vor Ablauf der Monopolschutzfrist aus dem Zulassungsregister löschen ließ
13 aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge in elf Jahren? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das nicht gegen EU-Recht verstößt. EU-Parlamentarier sprechen von einer Aushebelung der Arbeitnehmerrechte.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Unternehmen sollten sich über die steuerlichen Konsquenzen eines Umzugs innerhalb der EU genau informieren. Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten Wertzuwächse beim Vermögen einer Gesellschaft nicht entgegen, wenn sie ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt. Der EU-Rechtsexperte Otmar Philipp analysiert das EuGH-Urteil zur umstrittenen „Wegzugbesteuerung“ auf EurActiv.de.
Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor sieht die Provider dagegen in der Pflicht.
Der EuGH hat entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Provider dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Nach einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs (EuGH) können EU-Bürger nach Ansicht von Access Info Europe besser mitreden: Das Gericht verbot dem Rat der Europäischen Union, Informationen über die