Von der Fan-Fiction über ein E-Book im Selbstverlag bis hin zum Verkauf der Rechte an große Verlage: Der Erfolg von "Fifty Shades of Grey" zeigt, welche Chancen das digitale Publizieren bieten kann. Self publishing wirft – je nach Blickwinkel – sein Licht oder seinen Schatten auf die künftigen Entwicklungen im Verlagsgeschäft. Eine weitere Herausforderung liegt in der gestalterischen Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten: Wie lassen sich originäre Formen des digitalen Erzählens – über das enhancement von E-Books hinaus – schaffen? Die fortschreitende Digitalisierung von Inhalten und das illegale Herunterladen oder Teilen (sharing) von Textpassagen oder ganzen Büchern haben eine intensive Debatte um das Urheberrecht neu befeuert. Es gilt, die legitimen Interessen der Autorinnen und Autoren und ihrer Verlage zu schützen, aber auch veränderte Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen, etwa beim gemeinsamen Lesen (social reading) oder beim kreativen Weiterbearbeiten eines Werkes.
Wie zerlegt man eine Organisation? Man braucht passende juristische Werkzeuge und eine Minderheit, die sie entschlossen nutzt: Was dann geschieht, zeigt die Mitgliederversammlung der VG Wort.
Es gibt eine neue Pest, die sich analog und digital schnell verbreitet. Man nennt sie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). … Die Vertragswirklichkeit hat das Urheberrecht in eine Kapitulationserklärung verwandelt. Die Verwerter rauben den Urhebern alle Rechte. Gäbe es richtige Verträge, so könnten beide Seiten ihre Interessen einbringen, und keine Seite wäre „unangemessen benachteiligt“. Bei den AGB aber diktiert eine Seite die Bedingungen ganz allein.
Unsere Freunde aus der Printgemeinde führen seit einigen Wochen einen Shitstorm gegen die sogenannte „Kostenlos-Kultur“ im Internet. (Sie meinen damit das Geschäftsmodell, dass der, der eine kulturelle Leistung bezieht oder konsumiert, nicht der ist, der sie bezahlt). Ihre Wut ist so groß, als gölte es den Untergang des Abendlandes durch Schmähschriften zu verhindern. Da fragt man sich, ob es diese „Kostenlos-Kultur“ (auch „Umsonst-Kultur“) nur im Internet gibt oder schon vorher gab. Wo ist sie dann aber entstanden?
Nach dem Völkerrechtsabkommen zum Schutz audiovisueller Darbietungen soll der Ständige Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte bis zum kommenden Mittwoch den Fahrplan für weitere Abkommen festklopfen.
»Dieses Video ist deinem Land leider nicht verfügbar« – noch immer nervt dieser YouTube-Hinweis, der uns hierzulande in erster Linie Musikvideos vorenthält und über den wir nicht nur bei Spreeblick mehrfach debattiert haben.
Die Verwertungsgesellschaft Wort zählt zu den eher Stillen im Lande. Anders als die konfliktfreudige GEMA steht sie nicht unter Dauerbeschuss. Das könnte sich bald ändern. Denn unter den Autoren verstärkt sich der Eindruck, dass ihre Interessen bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt werden.
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …
Der Berichtsentwurf von Julia Reda ist zweifellos das fortschrittlichste offizielle EU-Dokument in Urheberrechtsfragen seit das erste Katzenfoto im Internet veröffentlicht wurde. Gleichzeitig ist es in hohem Maße an konkreter Umsetzbarkeit orientiert.
Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Die Piratenpartei will das Urheberrecht einschränken, Künstler und Publizisten laufen dagegen Sturm. Doch die Debatte geht am Kern des Problems vorbei. Das Urheberrecht gehört ganz abgeschafft. Es passt einfach nicht zum Prinzip des freien Internets.
Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt.
ARD und ZDF gehören bekanntlich zu den Unterzeichnern eines Aufrufs an die Bundesregierung, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA »ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen«. Ich habe — ursprünglich für eine »Spiegel«-Geschichte, in der das dann aber keinen Platz fand — bei den Sendern nachgefragt, welche Konsequenzenes für sie hätte, wenn ACTA nicht unverzüglich und unverändert unterzeichnet würde.