James Ball: Publishers must fight back against this indirect challenge to press freedom, which allows articles to be 'disappeared'. Editorial decisions belong with them, not Google
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.
Die VG Media veröffentlicht ihren "Tarif Presseverleger" zum Leistungsschutzrecht. Danach sollen Suchmaschinen und Aggregatoren einen pauschalen Prozentsatz auf ihre Umsätze zahlen.
Über die VG Media wollen viele Verlage das Leistungsschutzrecht jetzt juristisch durchdrücken und ziehen gegen Google vor Gericht. Der Internetkonzern nimmt es locker.
Es ist wahrscheinlich der größte und dreisteste Spin diesen Jahrhunderts, der da gerade vor unseren Augen stattfindet. Vergleichbar nur mit dem Spin, der zum Irakkrieg führte. Zumindest in Deutschland. Zumindest, wenn er glückt. Und danach sieht es aus.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht bei Google nach Informationen der F.A.Z. eine Flut von Anfragen ein. Darunter sind auch Verweise auf kritische Medienberichte. (von Martin Gropp)
Der EuGH sei gehalten – so schrieb Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen zum Fall C-131/12, Google Spain und Google – „bei der Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie Vernunft walten zu lassen, … um unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden“.
Nachdem ein umfassender Vergleich, das so genannte „Google Books Settlement“ abgelehnt worden war, wurde es ruhig rund um Google Books. Heute hat jedoch Richter Denny Chin entschieden, dass die zustimmungslose Digitalisierung samt ausschnittsweiser Zugänglichmachung („Snippets“) unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt.
Am 1. August tritt das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Große Verlage, darunter die Axel Springer AG, Burda und Gruner + Jahr, haben Google News gestattet, weiterhin Anrisstexte zu übernehmen und zu veröffentlichen.
Alle hier untersuchten Medien nutzen externe Dienste, die Daten sammeln, im zweistelligen Bereich – das ist extrem viel. Auch bei den Anzeigen wird mehr auf Masse als auf Klasse gesetzt.
Das kalifornische Softwarehaus Adobe (San Jose) hat vorgestern eine wegweisende Entscheidung für die allgemeine Entwicklung der Font-Technik bekannt gegeben.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt