Ein Urteil der Erfurter Richter hat zwei Schlussfolgerungen ausgelöst: Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Richter lockern kirchliches Streikverbot“, während die Frankfurter Allgemeine Zeitung behauptet: „Kirchen können Streiks ausschließen“. Haben die Richter ein Urteil gefällt, das nur Gewinner und keine Verlierer kennt? Von Friedhelm Hengsbach SJ, Nell-Breuning Institut
Im Streit über das kirchliche Arbeitsrecht ist eine schnelle Lösung nicht in Sicht. Gewerkschaft und evangelische Kirche signalisieren aber Gesprächsbereitschaft. Für die 1,3 Millionen Beschäftigten geht nicht nur um mehr Geld, sondern auch um ein Streikrecht.