Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.
Nach zweifelhaften Reformvorschlägen der EU-Kommission zum Urheberrecht ist jetzt das Parlament am Zug. Therese Comodini, die konservative Berichterstatterin des Parlaments hat jetzt einen Gegenentwurf vorgelegt, der die größten Probleme des Kommissionspapiers entschärft. Beherzte Schritte in Richtung Harmonisierung und digitaler Binnenmarkt fehlen jedoch.
Am 1. August tritt das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Große Verlage, darunter die Axel Springer AG, Burda und Gruner + Jahr, haben Google News gestattet, weiterhin Anrisstexte zu übernehmen und zu veröffentlichen.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Während Marktführer Google von der VG Media eine Gratislizenz erhalten hat, macht kleinen Suchmaschinenbetreibern das Leistungsschutzrecht zu schaffen. Das kritisieren Opposition,
n letzter Minute droht ein Änderungsantrag der CSU-Abgeordneten Angelika Niebler meinen Bericht für eine progressive Urheberrechtsreform zu unterminieren.
Selten war ein Gesetz so dysfunktional wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bundesregierung weigert sich, das einzugestehen - weil sie es in der ganzen EU einführen will.
Die Debatte über eine europäisches Leistungsschutzrecht nimmt eine überraschende Wendung. Nun will Bulgarien über einen Kompromiss diskutieren, der sich ausgerechnet am
Academics from 25 leading Intellectual Property research centres in Europe have today published an open letter, expressing grave concerns at the legislative direction of the proposed copyright directive. After a balanced draft report by the European Parliament’s Rapporteur Therese Comodini (Comodini Report, issued on 10 March 2017 [LINK]), recent texts coming from the new Rapporteur…
Das EU-Parlament hat die Weichen für ein restriktives Urheberrecht gestellt. Nun drohen der Aufbau einer gigantischen Filter-Infrastruktur und gravierende Beschränkungen des Internets.
Der Streit um die EU-Urheberrechtsreform ist für viele Europaabgeordnete ein Kampf zwischen der europäischen Kultur und den "barbarischen" IT-Konzernen aus den USA.
Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief an Herrn Axel Voss geschickt. Darin ging es um meine Kritik an Artikel 13 des neuen Urheberrechtsgesetzes des EU. Was heute passiert ist, hatte ich allerdings nicht erwartet. Heute mittag klingelte mein Handy und es war tatsächlich Axel Voss!
Die Kanzlerin hinterlässt eine digitale Trümmerlandschaft und macht sich darüber auch noch lustig. Unser Kolumnist ist empört - und dankbar, weil sie die Urheberrechts-Propaganda der eigenen Partei entlarvt.
Die EU-Urheberrechtsreform könnte Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten stark behindern. Die Verfechter von Uploadfiltern zeigen dabei ein Verständnis des Netzes,
Im Interview spricht der deutsche Europaabgeordnete Axel Voss über die europäische Urheberrechtsreform sowie die Notwendigkeit, Monopole im Internet - beispielsweise das des US-Giganten Google - in die Schranken zu weisen.
Zum Finale ist nun noch Heribert Prantl in die Bütt gestiegen. Und obwohl die Konkurrenz groß ist, hat der leitende Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ es geschafft, mit seinem Kommentar zu den Verschärfungen des europäischen Urheberrechts, über die das Europaparlament heute abstimmt, Maßstäbe zu setzen an Demagogie.
Acht Wochen vor der Europawahl hat das EU-Parlament in Straßburg einen Sündenfall begangen. Es hat - mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit - die umstrittene Urheberrechtsreform für das Internet durchgewunken und sich damit über alle Regeln guter Gesetzgebung hinweggesetzt. Gute Gesetze werd ...
Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt. Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse. (06.05.2010, PDF vom 26.08.2010)
Der BDI ist gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage: Das Gesetzesvorhaben bringt unkalkulierbare Nachteile für über 20 Millionen PC-Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft. Solange Rechtfertigung und Prüfung der ökonomischen Konsequenzen fehlen, muss das Vorhaben von der Gesetzesagenda. Die Regierungskoalition läuft Gefahr, mit einem Schnellschuss die Glaubwürdigkeit einer zukunftsgerichteten Politik im Internet zu verspielen.
Das Kabinett in Berlin hat den Gesetzentwurf zur Urheberrechtsnovelle durchgewunken. Damit soll die umstrittene Richtlinie der EU zum Urheberrecht im Netz bis Juni zu deutschem Recht werden. Es geht um viel Geld, aber auch um Netzkultur und Meinungsfreiheit im Netz. Ohne Uploadfilter wird das nicht funktionieren. Im Netz tobt schon wieder ein Shitstorm - wie vor zwei Jahren, als gegen die EU-Pläne Hunderttausende auf die Straße gingen. Kulturschaffende, Medienmacher, Verleger, Plattformbetreiber - sie alle eint, dass sie das Gesetz in dieser Form ablehnen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.
Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann. Der Außenminister der Axel-Springer-AG behauptet in seinem privat betriebenen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unproblematisch sei, sondern nur noch, dass es nicht unbedingt problematisch sein müsse, wenn die Rechteinhaber verantwortungsvoll damit umgingen.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Nun ist er also da, der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
Am vergangenen Donnerstag hat iRights.info den Referentenentwurf für das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” veröffentlicht. In der Zwischenzeit gab es eine Vielzahl von neuen Reaktionen, Kommentaren und Einschätzungen zum Entwurf. Besonders spannend sind dabei die Reaktionen von führenden Journalisten und Online-Portalen.
Ein Leistungsschutzrecht soll den Verlegern endlich Geld für ihre Internet-Veröffentlichungen in die Kassen spülen. Quasi automatisch. Was bringt’s? Wer zahlt’s? Wem nutzt’s? Der journalist hat sich auf Interessensuche gemacht. (Timo Rieg)
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Das Justizministerium hat einen Entwurf zur EU-Copyright-Novelle veröffentlicht. Vorschaubilder jenseits von 128 mal 128 Pixeln sollen lizenzpflichtig werden.
Die Reform des europäischen Urheberrechts ist eine Niederlage für viele Netzaktivisten. Zwar sind die Folgen der Richtlinie derzeit kaum absehbar. Doch es sollten die richtigen
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Wir möchten hiermit unsererseits detailliert auf diese Standardantwort von Herrn Voss reagieren, die nicht nur inhaltliche Fehlinformationen über die Inhalte der umstrittenen Urheberrechtsreform und ihrer potenziellen Folgen enthält, sondern sämtliche Kritiker der Reform zu einer Art „fünften Kolonne“ Googles und anderer Netzriesen erklärt.
Trotz Kritik und großer Sorgen um das Internet hat das Europaparlament seine Urheberrechtsreform beschlossen. Was das bedeutet, besprechen wir mit Julia Reda.
Der EU-Rat hat sich doch noch auf Basis eines heftig umstrittenen deutsch-französischen Kompromisses für ein Mandat für die Copyright-Reform ausgesprochen.
Wohl mehr als hunderttausend Menschen demonstrieren in ganz Deutschland gegen die Urheberrechtsreform. Wer sind sie und was wollen sie? Eindrücke aus Berlin.
Obwohl er seit anderthalb Jahren über die EU-Urheberrechtsreform verhandelt, hat der CDU-Politiker Axel Voss noch immer zentrale Punkte in der Debatte nicht verstanden.
Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
Artikel, Musik und Videos teilen: Das geplante EU-Leistungsschutzrecht wird das erschweren. Ob Urheber an der Verbreitung ihrer Werke mitverdienen werden, ist ungewiss.