Die Kollegen von Radio Eins hatten heute morgen Nikolaus Blome im Gespräch, den stellvertretenden »Bild«-Chefredakteur. Sie sprachen ihn auf die Berichterstattung über den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Berlin an. »Bild« hatte den Fall versehentlich mit dem Foto einer ganz anderen jungen Frau illustriert. Dieses Foto hatte »Bild« einfach aus deren Blog genommen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann. Der Außenminister der Axel-Springer-AG behauptet in seinem privat betriebenen Dienst-Blog jetzt nicht mehr, dass das geplante Presse-Leistungsschutzrecht unproblematisch sei, sondern nur noch, dass es nicht unbedingt problematisch sein müsse, wenn die Rechteinhaber verantwortungsvoll damit umgingen.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
Nun ist er also da, der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Am vergangenen Donnerstag hat iRights.info den Referentenentwurf für das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” veröffentlicht. In der Zwischenzeit gab es eine Vielzahl von neuen Reaktionen, Kommentaren und Einschätzungen zum Entwurf. Besonders spannend sind dabei die Reaktionen von führenden Journalisten und Online-Portalen.
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Für die einen ist das Leistungsschutzrecht die Rettung der Zeitungsverlage – für andere Demokratie-gefährdend. Doch das Gesetz ist vor allem eins: überflüssig – und für die Verlage am Ende vielleicht sogar schädlich.
Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses.
Till Kreutzer: Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt: Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge.
„Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung“. Dies ist der zentrale Satz in einem Artikel von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlicht wurde.
Germany's draft ancillary copyright bill would force news aggregators such as Google News to pay German publishing houses when linking to news items produced by their newspapers, writes Maximilian Ruhenstroth-Bauer.
Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
„Die Zeit des undifferenzierten Verschenkens von Journalismus ist vorbei“, behauptete Christoph Keese auf Handelsblatt Online. Der Journalist Matthias Spielkamp antwortet, was der Axel-Springer-Lobbyist dabei verschwieg.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Bis auf weiteres rufe ich hiermit einen vollständigen Verlinkungs- und Zitatboykott auf, was große deutsche Verlage angeht. Mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt.
Um Probleme zu lösen, die sich Verlage selbst schufen, will die Koalition Informationsfreiheit beschränken. Kai Biermann kommentiert die Folgen des Leistungsschutzrechts.
Die Regierungskoalition einigte sich am gestrigen Sonntag darauf, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. Aggregatoren wie Google News sollen bald zahlen, wenn sie Überschriften fremder Portale übernehmen und sortieren.
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird.
Das World Wide Web wird 20 - lasst uns feiern, solange wir können! Noch mal 20 Jahre haben wir nämlich nicht. Profitgier und Furcht werden diesem großartigen Experiment den Garaus machen. (von Jakob Augstein)
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG und tritt seit einiger Zeit als vehementer Verfechter eines einzuführenden Leistungsschutzrechts in der Öffentlichkeit auf. Seit einigen Wochen bloggt er auch auf presseschauder.de. Dort hat er von Markus Hündgen (@videopunk) einen Artikel 1:1 übernommen und dabei ein Foto von Markus Hündgen eingebunden, das er im Netz gefunden hat. Der Urheber des Fotos ist Mario Sixtus, der wiederum das Bild unter einer CC-BY-NC-Lizenz auf Flickr gestellt hat.
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.
Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden - weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Ein Leistungsschutzrecht gefährdet die publizistische Vielfalt. Eine differenzierte Analyse der Krise des Journalismus zeigt, dass wir andere medienpolitische Instrumente brauchen. Ein Plädoyer von Tabea Roeßner
Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die »naturrechtliche Eigentumslogik« des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.
Der BDI ist gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage: Das Gesetzesvorhaben bringt unkalkulierbare Nachteile für über 20 Millionen PC-Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft. Solange Rechtfertigung und Prüfung der ökonomischen Konsequenzen fehlen, muss das Vorhaben von der Gesetzesagenda. Die Regierungskoalition läuft Gefahr, mit einem Schnellschuss die Glaubwürdigkeit einer zukunftsgerichteten Politik im Internet zu verspielen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.