Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer plädiert für ein zukunftsfähiges Urheberrecht, das UrheberInnen für ihre Arbeit angemessen entlohnt. Die NutzerInnen dürften jedoch nicht in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten oder gar kriminalisiert werden, schreibt er im medien-newsletter. Weitere Themen: dju kritisiert Einschränkung der Pressefreiheit durch wirtschaftliche Zwänge, Olaf Scholz will Medienpolitik reformieren, Studie über die Partnerschaft zwischen „Bild“ und Wulff.
Die Debatte um den Wandel der Öffentlichkeit im Zuge der Digitalisierung kreist um zwei verschiedene, aber selten systematisch miteinander verhandelte Bereiche. Einerseits entstehen im Internet über soziale Netzwerke neue öffentliche Räume für diskursive Auseinandersetzungen. Während mancherorts deren fragmentierender Effekt auf die politische Öffentlichkeit beklagt wird, gestehen andere diesen „sozialen Medien“ großes Potential zur Förderung neuer, wenn nicht sogar emanzipatorischer Öffentlichkeit zu.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Mit dem Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes vom 24. September 2012 bezieht ver.di eine klare, handlungsorientierte Position in der aktuellen und zum Teil hitzig geführten Debatte um den Stellenwert des Urheberrechts. Das Ziel ist, die Urheberrechte durchzusetzen, um eine ökonomisch tragfähige Existenz von professionellen Werkschaffenden zu erhalten.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will “die Urheberrechte durchsetzen”. Das hat der Bundesvorstand Ende September beschlossen. In einem Positionspapier spricht man sich für Strafverfolgung, Providerhaftung und Leistungsschutzrecht aus – und lehnt Kulturflatrate, Fair Use und Open Access ab.
Die deutschen Zeitungsverleger versuchen derzeit, ihren durch gesellschaftlichen Wandel verursachten Profitrückgang zu stoppen. Neben lauteren Lobby-Methoden setzt die Branche dabei vermehrt auf Protektionismus und Desinformation.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Die Verwertungsgesellschaft Wort zählt zu den eher Stillen im Lande. Anders als die konfliktfreudige GEMA steht sie nicht unter Dauerbeschuss. Das könnte sich bald ändern. Denn unter den Autoren verstärkt sich der Eindruck, dass ihre Interessen bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt werden.
Das Landgericht München hat entschieden: die Vergütungspraxis der VG Wort benachteiligt einzelne Autoren und verstößt gegen das Willkürverbot. Welche Position die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in Verdi (DJU) zur Vergütungspraxis einnimmt, erläutert DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß im Interview.
Eigentlich war für Ende Juni der jährliche Geldregen angekündigt. Doch die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Ausschüttung ihrer Einnahmen gestoppt. Denn ein Gerichtsurteil stellt die bisherige Verteilung an Autoren und Verleger infrage. Nur auf den ersten Blick ist das ein Sieg für die Urheber.
Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als „übel“ und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als „skandalös“.
Die Deutsche Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft Verdi ist gegen eine Passage eines Artikels auf telepolis vorgegangen, in der ein iRights.info-Interview mit dem Urheberrechtler Martin Vogel zitiert wird.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Der DJV heftete sich gestern einen Erfolg an die Brust, den es so nicht gegeben hätte, wenn Freischreiber und 40 freie Journalisten nicht die Initiative ergriffen hätten.
Jürgen Scheele hat im Blog der digitalen Linken eine interessante Entdeckung gemacht: UNI-Europa, europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), hat sich bei der Konsulatation der EU-Kommission zur Netzneutralität beteiligt. Und das Konsultations-Papier schlägt das Urheberrechtspapier von verdi um Längen, über das wir vor kurzem berichtet haben.
Vor einer Woche hatten wir darüber berichtet, dass verdi ein Positionspapier zum Urheberrecht beschlossen hat, was („irgendwie“) vergleichbar mit der Stoppschilder-Idee ist, die im vergangenen Jahr in der Diskussion war. Einige Leser haben sich als verdi-Mitglied an ihre Organisation gewandt und wollten mehr zur Intention erfahren. Uns liegen Mails vor, wo verdi der Meinung ist, wir würden hier „bewusst oder unbewusst irreführend“ berichten.