Wer zahlt den Preis für Bildung? Presseverlage sehen durch ein geplantes Gesetz ihr Geschäftsmodell gefährdet, weil Bibliotheken ihr Archivgeschäft angreifen könnten.
Auf Facebook ist die AfD enorm erfolgreich: Täglich werden neue Parteibotschaften auf Fotos gestanzt, bei denen dann Tausende Nutzer auf "Gefällt mir" klicken und sie weiterverbreiten. Für die Bebilderung bedient sich die Partei unter anderem bei ausländischen Fotografen, bei Wikipedia und auch mal bei der Deutschen Presseagentur (dpa). Einige dieser Fotografen sind verärgert und prüfen nach Hinweisen von ZAPP nun juristische Schritte.
Seit 2000 wird auf Anregung der UNESCO alljährlich am 26. April der "Welttag des Geistigen Eigentum" begangen. Anlass für einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse rund um Patente im vergangenen Jahr.
Seit das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Bildungs-Urheberrecht vorgelegt hat, mobilisiert eine Kampagne zur Publikationsfreiheit gegen die geplante Reform. Ihre Aussagen erfordern einige Klarstellungen, so Alexander Peukert, Urheberrechtler an der Uni Frankfurt.
Das 126 Seiten umfassende englischsprachige Gutachten Peukerts (deutsche Kurzfassung) ist die bislang ausführlichste juristische Analyse, die zu den Plänen der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Dabei versucht Peukert unter anderem die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage ein europäisches Leistungsschutzrecht überhaupt eingeführt werden könnte. Seiner Ansicht nach verschafft die in Artikel 114 des sogenannten AEU-Vertrages festgehaltene Binnenmarktkompetenz der EU nicht das Recht, "eine freie und pluralistische Presse im Interesse der öffentlichen Debatte und des Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft zu fördern". Denn für sich betrachtet sei die "Tragfähigkeit des Verlagswesens", die die EU-Kommission erhalten wolle, ein privates Interesse derjenigen Unternehmen, die zu diesem Wirtschaftszweig zählten.
Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Urhebervertragsrechts geeinigt. Etliche Änderungen sollen die Rechte der Urheber stärken. Zahlreiche Ausnahmen gibt es für Software.
Das DLR hat es vorgemacht und auch die ESA hat es schon getestet: Nun kündigt die Europäische Raumfahrtagentur auch offiziell an, künftig so viel Material wie möglich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen zu wollen.
Frage an Wikipedia / Wikimedia: Warum finden Fotos von Thomas Wolf / „Der Wolf im Wald“ Verwendung bei Wikipedia? Sollten diese Bilder nicht besser aus Wikipedia-Artikeln entfernt werden?
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird. Hintergrund ist, dass mit einer heute unterzeichneten Grundsatzvereinbarung der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom 22./28.09.2016 – und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung – einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird.
...eine nur schwer hinnehmbare Irreführung der Urheber, denen durch die Hintertür das ihnen zustehende Aufkommen aus ihren Rechten, die faktisch und rechtlich nur von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, drastisch beschnitten wird...
Der Bundestag hat eine Reform des Urhebervertragsrecht beschlossen, mit der Kreative ihren Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen und Werke nach zehn Jahren zweitverwerten können sollen.
Man kann also nur die Frage stellen, ob der Hyperlink unmittelbar in Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden muss oder ob es reicht, dass das verlinkende Angebot als solches in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Die drei Partner beauftragen eine gemeinsame Arbeitsgruppe, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln.