Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.
Zahlreiche Nutzer haben Abmahnungen oder Lizenzforderungen erhalten, weil sie Bilder zweier Fotografen genutzt haben, dabei aber nur unvollständige oder keine Angaben entsprechend den Creative-Commons-Lizenzen machen. Die Forderungen und die Vorgehensweise erscheinen fragwürdig, knüpfen aber an häufig vermeidbare Fehler an.
Könnten persönliche Daten künftig wie "geistiges Eigentum" geschützt und nach dem Motto "meine Daten gehören mir" Nutzer, aber auch Kartellwächter gegen Datenkraken ermächtigt werden? Darüber haben in München Forscher diskutiert.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt und unterstützt das Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland zu etablieren.
Praktikable Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Materialien in der digitalen Lehre einzusetzen, hat der Senat der HRK gefordert. Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Rahmenvertrag, dem die Hochschulen derzeit beitreten sollen, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Der Vertrag sieht vor, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar 2017 das Einstellen von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme einzeln mit der VG Wort abzurechnen haben.
Der Weiterverkauf von bereits genutzter Software ist nicht verboten und vertragliche Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, sind ungültig, urteilt der EuGH. Der Verkauf einer Sicherungskopie ist nicht ohne Weiteres möglich.
Die Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization wollen Whistleblower besser schützen. Auf neue Verträge zum Schutz von Geschmacksmustern oder „Rundfunksignalen“ konnten sich die Delegierten nicht einigen.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich vor Gericht gegen einen Wikipedia-Nutzer durchgesetzt, der Fotos ihrer Objekte hochgeladen hatte. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Fotograf es unterlassen muss, Bilder der Museumsobjekte auf Wikipedia anzubieten.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich im Streit um die unabgesprochene Veröffentlichung von Bildern im Online-Lexikon Wikipedia vor Gericht gegen einen Besucher durchgesetzt.
Eine nicht repräsentative Untersuchung von den Verbraucherzentralen zeigt: Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, immer noch tief in die Tasche greifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten. Unklare Regelungen ermöglichen es demnach Abmahnanwälten, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern.
In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Mathias Schindler ist seit 2003 Wikipedianer und arbeitet seit 2009 für den Verein Wikimedia Deutschland als Projektmanager. Er ist unter anderem für Content-Kooperationen wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesarchiv zuständig und beschäftigt sich daher eingehend mit Urheberrechtsfragen. ...