Das DLR hat es vorgemacht und auch die ESA hat es schon getestet: Nun kündigt die Europäische Raumfahrtagentur auch offiziell an, künftig so viel Material wie möglich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen zu wollen.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD nähern sich langsam, aber sicher ihrem Abschluss. Wir haben uns den Zwischenstand in den Bereichen Breitbandausbau und 5G-Mobilfunk, Daten und Privatsphäre, IT-Sicherheit sowie Digitale Bildung angesehen. Eine erste Übersicht.
Ich erwische mich letzter Zeit häufiger dabei, in Workshops, die den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen erklären (oder zumindest näherbringen) sollen, zunächst einmal zu erläutern, wie man einen Artikel in der Wikipedia beurteilt und bearbeitet. Es wird Zeit, meine Erfahrungen und Überlegungen damit einmal zur Diskussion zu stellen, was ich im folgenden Blogartikel tue.
Die EU-Kommission hat am Dienstag ihren neuen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung vorgelegt. Damit reagiert die Kommission vor allem auf Überarbeitungsbedarf, der sich aus der neuen Datenschutzgrundverordnung ergibt, die ab 2018 in Kraft tritt. Betroffen sind der Datenschutz bei Chat- und Voice-over-IP-Anwendungen und die Regeln für Cookies und Werbung.
Im Kampf um unsere Privatsphäre wird die Reform der ePrivacy-Richtlinie im 2017 das wichtigste Schlachtfeld. Ein geleakter Entwurf zeigt: Die EU-Kommission macht zwar gute Vorschläge zur besseren Kontrolle von Web-Tracking – grundsätzlich dürfen uns Unternehmen und Staaten aber weiter analysieren.
Für Cafébetreiber wird es bald deutlich einfacher, offenes W-Lan anzubieten. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Noch nicht mal die Vergabe von Passwörtern ist künftig notwendig.
Werden Texte an Unis verwendet, fließt Geld an die Verwertungsgesellschaft VG Wort. Ab Januar soll bei elektronischen Semesterapparaten einzeln statt pauschal abgerechnet werden. Weil viele Unis das neue System ablehnen, könnte am Ende ein ganz anderes Ergebnis stehen: Zurück zum analogen Aktenordner. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.
Wer jetzt die freifunk Idee und ihren Namen benutzt, um regulierte und zentralisierte Hot-Spot Wolken zu bauen oder lokale ISP-Instanzen zu gründen, der verschenkt fahrlässig zuvor mühsam erkämpften politischen und sozialen Raum, den die freifunk Community mit ihrer Idee immer schon definiert hatte. Lokale, selbstverwaltete und nicht-kommerzielle ISPs sind wichtig und wünschenswert. Allerdings haben sie bezüglich ihres Designs und ihrer Funktion nichts mehr mit der ursprünglichen freifunk Vision zu tun. freifunk kann per Definition niemals ISP sein.
Angefangen habe ich mich KOMA-Script ja bekanntlich zu einer Zeit, als LaTeX2e erst als Beta verfügbar war und man »Internet« noch als "Zwischen nett« verstanden hat, wenn man nicht gerade interessierter Student einer Technischen Universität war. Damals dauerte es vom Absenden einer Anfrage per E-Mail, bis zum Empfang der E-Mail noch bis zu 24 Stunden. Die Antwort dauerte dann noch einmal genauso lange, wobei ein LaTeX-Lauf statt einige Sekunden auch schon einmal mehrere Minuten dauerte. Also alles eher beschaulich. Was heute eher kurios anmutet, dürfte die Tatsache sein, dass ich zwischen 1994 und 1996 tatsächlich noch einige Anfragen per gelber Post bekommen habe. Da haben Leute sich tatsächlich die Mühe gemacht, mir einen Brief zu schreiben. ... Nach einer Übergangszeit, in der E-Mail, Usernet und CTAN treue Wegbegleiter waren, zündete Robin dann die nächste Rakete. Im Dezember 2000 ... richtete er die erste Mailingliste zu KOMA-Script ein.
Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf.
Das 126 Seiten umfassende englischsprachige Gutachten Peukerts (deutsche Kurzfassung) ist die bislang ausführlichste juristische Analyse, die zu den Plänen der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Dabei versucht Peukert unter anderem die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage ein europäisches Leistungsschutzrecht überhaupt eingeführt werden könnte. Seiner Ansicht nach verschafft die in Artikel 114 des sogenannten AEU-Vertrages festgehaltene Binnenmarktkompetenz der EU nicht das Recht, "eine freie und pluralistische Presse im Interesse der öffentlichen Debatte und des Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft zu fördern". Denn für sich betrachtet sei die "Tragfähigkeit des Verlagswesens", die die EU-Kommission erhalten wolle, ein privates Interesse derjenigen Unternehmen, die zu diesem Wirtschaftszweig zählten.