Gemäß den Aufgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft haben die FIDs ausdrücklich die Aufgabe der Versorgung der Forschenden mit speziellen Literatur- und Informationsangeboten in den Mittelpunkt zu stellen, während die Sicherstellung der Grundversorgung – unter anderem für Zwecke der Lehre – den lokalen Universitäts-, Instituts- und sonstigen Forschungsbibliotheken obliegt.
Vor zehn Jahren beschloss der Bundestag, dass auch Internet-Inhalte von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt werden sollen. Doch genau das darf sie bis heute oftmals nicht, weil sonst Urheberrechte verletzt würden.
Siehe auch: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101-2016100604