Nach Rückschlägen in Ägypten und Indien geht Facebook in die Offensive und plant angeblich, sein beschnittenes Internetangebot „Free Basics“ in den USA einzuführen. Am grundsätzlichen Problem ändert sich jedoch nichts, denn solche Praktiken gefährden die Netzneutralität.
Die Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization wollen Whistleblower besser schützen. Auf neue Verträge zum Schutz von Geschmacksmustern oder „Rundfunksignalen“ konnten sich die Delegierten nicht einigen.
Die Zahl der Internetnutzer unter den mindestens 14-Jährigen ist in Deutschland im Jahr 2016 um fast zwei Millionen auf 58 Millionen gestiegen. Außerdem ist das beliebteste Geräte zum Surfen inzwischen das Smartphone, kam bei einer Umfrage heraus.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich vor Gericht gegen einen Wikipedia-Nutzer durchgesetzt, der Fotos ihrer Objekte hochgeladen hatte. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Fotograf es unterlassen muss, Bilder der Museumsobjekte auf Wikipedia anzubieten.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich im Streit um die unabgesprochene Veröffentlichung von Bildern im Online-Lexikon Wikipedia vor Gericht gegen einen Besucher durchgesetzt.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart erklärt, ist die Freischaltung einzelner Anwaltspostfächer "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich.
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Kein Konsumterror, keine Überwachung: Wir wollen eine progressive digitale Gesellschaft, die uns mehr nutzt als schadet. Hilft die Rückkehr zu einem analogen Leben?
Peter Schaar hat de Maizières Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz als "skandalös", "europarechtswidrig" und "handwerklich schlecht gemacht" kritisiert. Datenschutz und Verbraucherrechte würden eingeschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.
In einem neuen Verfahren vor dem EuGH zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat sich der Generalanwalt nicht generell gegen eine Pflicht zur Datensammlung ausgesprochen. Er fordert aber enge Grenzen. Die Richter müssen dieser Einschätzung nicht folgen.