Der Protest von Hunderttausenden habe Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass das Freihandelsabkommen CETA jetzt nur vorläufig in Kraft getreten sei, kommentiert Jule Reimer. Nun liege es an den Abgeordneten der Nationalparlamente, das Abkommen genau zu prüfen, um negative Folgen für die Zukunft zu verhindern.
Am Donnerstag tritt das Freihandelsabkommen CETA in weiten Teilen in Kraft. Vollständig gültig ist der Vertrag mit Kanada erst, wenn ihn alle EU-Staaten ratifiziert haben – bisher sind es fünf.
Die Europäische Union ist ein Zweckverband mit bestimmten Zuständigkeiten und Aufgaben („Politiken“), die ihm mit seiner Verfassung (EUV und AEUV) zugeteilt worden sind. Der internationale Investorenschutz, den die EU-Kommission mit den Freihandelsverträgen CETA (und dann TTIP) verbinden will, soll der Union und den Mitgliedstaaten bestimmte Gebote und Verbote zum Schutz der kanadischen (und amerikanischen) Investoren auferlegen und sie für Verstöße dagegen einer Haftung gegenüber den Investoren und im Streitfall einer eigenen Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen. ... Ist sie als Zweckverband mit begrenzten Einzelermächtigungen überhaupt befugt, sich selbst und ihre Mitgliedstaaten dem gewollten Investorenschutz auszusetzen?
Die 1500 Seiten Vertragstext des vorliegenden europäisch-kanadischen Abkommen Ceta gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP. Und liefert erste Erkenntnisse, wohin die transatlantische Liberalisierungsoffensive tatsächlich führen könnte.