Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte
Grundlage für die Arbeit des Europäischen Patentamts ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), das am 5. Oktober 1973 auf einer diplomatischen Konferenz in München von 16 Europäischen Staaten unterzeichnet wurde und am 7. Oktober 1977 in Kraft trat.
Abgeordnete aller Fraktionen haben die EU-Kommission aufgefordert, in einem Rechtsgutachten eindeutig darzulegen, dass in der EU und ihren Mitgliedsländern keine Gesetzesanpassung notwendig wird.
Im Rahmen der Berichterstattung zum Verhandlungsstand von ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) analysierte Professor Axel Metzger in c't 22/10, welche weitreichenden Folgen das Anti-Piraterie-Abkommen haben kann. Weil er die Entwicklungen nach den ACTA-Verhandlungen in Tokio darin noch nicht berücksichtigen konnte, aktualisiert Professor Metzger seine Analyse jetzt (Stand: 11. Oktober 2010).