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Die EU-Kommission geht erneut gegen den Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete heute in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
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Update: Ausgehend von zwei Beschwerden will die Kommission ermitteln, ob Microsoft seine dominante Marktposition in zwei Fällen missbraucht und damit gegen EU-Regeln verstoßen hat. Dabei geht es einmal mehr um die Frage der Interoperabilität der Microsoft-Produkte mit denen der Konkurrenz. Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission die Einbindung des MS Internet Explorer in das Betriebssystem Windows.
Die Anforderungen: Teilnahme an Tutorien (Bewertung der mündlichen Leistungen: zehn Prozent der Endnote), Analyse eines Essays (fünfzehn Prozent), Hausarbeit mit zuvor einzureichender kommentierter Bibliographie und einem Vorgehenskonzept (vierzig Prozent) und ein Schlussexamen (35 Prozent), das sich als eine Art zweite Hausarbeit über zehn Seiten entpuppte.
Es hänge eben stets davon ab, welchen Maßstab man anlege, um eine Anforderung etwa als ausreichend zu bewerten, sagt der Grundschulforscher Brügelmann. Dieser Maßstab aber sei nicht klar definiert. Nach den Regeln der Statistik sei es überdies eigentlich nicht zulässig, aus Noten, die nur Rangfolgen angäben, Mittelwerte zu errechnen. Und doch werden etwa in Bayern und Baden-Württemberg in den Übertrittszeugnissen Gesamtnoten gemittelt, bis aufs Hundertstel genau.
Mit Edumeres entsteht ein zentrales, virtuelles Netzwerk für die internationale Bildungsmedienforschung. Neben den klassischen Informations- und Recherchezugängen wird eine nutzerorientierte Arbeits- und Forschungsumgebung angeboten, mit der auf kollaborativen Wege Forschungsfragen diskutiert und publiziert werden können.
Am 23. Juni 2008 hat das DIPF gemeinsam mit seinen Partnern und mit Unterstützung der KMK und des BMBF die Ergebnisse des Bildungsberichts 2008 der interessierten Fachöffentlichkeit im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt und zur Di
Herunterscrollen! Bildung – Lernen Vorsehung, Schicksal und göttliche Macht Evolution – Zufall und Zwangsläufigkeit der Schöpfung »...sind eben alles Menschen« – Verhalten zwischen Zwang, Freiheit und Verantwortung Amerika und Deutschland – Ambivalente Begegnungen? u.a.
Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.
In der deutschsprachigen Wikipedia heißt es zur Begrifflichkeit: „Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte kostenlos bereitgestellt werden.“ Diese allgemeine Beschreibung fußt nach der Enzyklopädie auf Forderungen aus der Revolution von 1848.
Dortmund. Strafgefangene haben während ihrer Haft nur begrenzt Zugriff auf Bücher. Die Anstaltsbibliotheken sind häufig dürftig ausgestattet. Deshalb verschicken Ehrenamtliche des Dortmunder Kunst- und Literaturvereins seit mehr als 20 Jahren Fachliteratur und Comics an Häftlinge.