Die EU-Kommission geht erneut gegen den Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete heute in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
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Update: Ausgehend von zwei Beschwerden will die Kommission ermitteln, ob Microsoft seine dominante Marktposition in zwei Fällen missbraucht und damit gegen EU-Regeln verstoßen hat. Dabei geht es einmal mehr um die Frage der Interoperabilität der Microsoft-Produkte mit denen der Konkurrenz. Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission die Einbindung des MS Internet Explorer in das Betriebssystem Windows.
Die Anforderungen: Teilnahme an Tutorien (Bewertung der mündlichen Leistungen: zehn Prozent der Endnote), Analyse eines Essays (fünfzehn Prozent), Hausarbeit mit zuvor einzureichender kommentierter Bibliographie und einem Vorgehenskonzept (vierzig Prozent) und ein Schlussexamen (35 Prozent), das sich als eine Art zweite Hausarbeit über zehn Seiten entpuppte.
S. Chitpin. Open Review of Educational Research, 3 (1):
190--203(January 2016)Publisher: Routledge\_eprint: https://doi.org/10.1080/23265507.2016.1217742.