Deutschland darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen - das haben die Verfassungsrichter entschieden. Doch die Bedingungen, die sie stellen, sind strenger als gedacht.
Am Dienstag soll das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada besiegelt werden. Reine Formsache, dachten viele. Nun droht eine Krisenrunde, weil der belgische Landesteil Wallonie am Vertrag rüttelt.
Das jüngste Karlsruher Urteil ist eine präzise und dichte Beschreibung des Regierungsstils von Angela Merkel in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise. Wir lesen eine Warnung vor drohender Entdemokratisierung. (Von Christian Geyer)
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" will. (tags: politik justiz bundesverfassungsgericht)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die Eilanträge gegen Ceta entschieden. Gabriel darf dem Vertrag nächste Woche zustimmen, doch nur unter Auflagen. Gegner und Befürworter sind zufrieden.
Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Stellungnahmen im laufenden Verfahren zur Bestandsdatenauskunft vor dem Bundesverfassungsgericht geben Einblicke in die Vorgeschichte des aktuellen Streits.
Es ist die größte Bürgerklage Deutschlands: 70.000 Menschen wollen CETA vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. Der Jurist Andreas Fisahn erklärt, warum er gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada vorgeht.
Interview mit Marianne Grimmstein, Initiatorin der Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Anwendung von CETA, über die Entscheidung des BVG und die weiteren Schritte der CETA-Gegner
Der Protest von Hunderttausenden habe Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass das Freihandelsabkommen CETA jetzt nur vorläufig in Kraft getreten sei, kommentiert Jule Reimer. Nun liege es an den Abgeordneten der Nationalparlamente, das Abkommen genau zu prüfen, um negative Folgen für die Zukunft zu verhindern.
Die EU und Kanada wollen ein Freihandelsabkommen beschließen - vorbei an den nationalen Parlamenten. Bürgerinitiativen sehen darin einen Angriff auf die Demokratie. Sie wollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe anrufen.
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch doch nicht mit dem Ceta-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada befasst. Als Begründung wurden "verfahrenstechnische Gründe" genannt.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die von mehr als 190 000 Bürgern unterstützten Eilanträge zum sofortigen Stopp des Ceta-Abkommens wegen möglicher Verstöße gegen das Grundgesetz zurück.
Analyse des Urteils des BVerfG zur Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Anwendung von CETA. Besonderer Fokus wird auf die Schwierigkeiten und Widersprüche gelegt, die vom BVG gestellten Bedingungen mit sich bringen.
Ceta-Gegner sind überzeugt: Die Bundesregierung hat Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht richtig umgesetzt. Sie reichen in Karlsruhe einen weiteren Eilantrag gegen das Handelsabkommen ein. Der Vertrag soll heute in Brüssel unterzeichnet werden.
Der Zugriff auf Bestandsdaten von Handy- und Internetusern für Strafverfolger ist grundsätzlich zulässig, die bestehenden Regelungen gehen aber viel zu weit.
Thilo Bode wollte TTIP, das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, zu Fall bringen - und hat es so gut wie geschafft. Wenn der Freihandels-Skeptiker Donald Trump nächste Woche Präsident der Vereinigten Staaten wird, werden die Verhandlungen nicht mehr vorankommen.
Für die Kritiker der europäischen Handelspolitik stehen die Zeichen derzeit weniger auf Protest als auf Werbung für soziale, nachhaltige und ökologische Alternativen
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Atomkonzerne müssen für den verfrühten Atomausstieg entschädigt werden. Das zeigt: Schiedsgerichte wie sie bei TTIP und CETA vorgesehen sind, sind unnötig.
Anlässlich der heutigen Debatte (2. März) über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag verweisen wir auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage "Nein zu CETA" haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) höhle demokratische Rechte aus, kritisieren mehrere Nichtregierungsorganisationen. Sie wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Ceta einreichen.
Es sei "die größte Bürgerklage" aller Zeiten, sagen die Organisatoren. Doch das umstrittene Freihandelsabkommen könnte an ganz anderer Stelle scheitern.
Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist durch nichts demokratisch legitimiert. Das Unterhändler-Gremium schafft eine Paralleljustiz, kommentiert Peter Gauweiler.
Germany’s highest court dismissed complaints on Thursday from opponents of a trade deal between Canada and the European Union, a legal effort that had the potential not only to torpedo the pact but also to imperil for a proposed agreement between Europe and the United States.
Die Gesellschaft für Informatik befürwortet eine Verfassungsbeschwerde gegen das Digitale-Versorgung-Gesetz, das eine Analyse von Patienteninfos zulässt.