Wer sich Veeza anschließt muss nur noch 2,5 US-Cent gegenüber den bisherigen 4,5 US-Cent pro CD-R bezahlen. Philips kontrolliert den weltweiten Flow von Informationsprodukten durch Einfuhrbestimmungen für Datenträger.
Weitere Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums hält der Ausschuss für internationalen Handel beim EU-Parlament für angebracht. Im einer Stellungnahme (PDF-Datei) zur "europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung" wird vor "bislang nicht gekannten Bedrohungen" durch "Open-Source-gestützte Internetportale und –dienstleistungen" gewarnt. Die damit einhergehende Verletzung "geistiger Eigentumsrechte", "Produktpiraterie" und "unerlaubte Digitalisierung" müsse aufmerksam beobachtet werden. Die Kulturagenda hatte sich demgegenüber auf eine stärkere Einbettung von Kulturpolitik, und -förderung in die Außenbeziehungen der EU konzentriert.
Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, hat die Mobilfunkbetreiber in Europa erneut aufgefordert, die Preise für die Nutzung von Datendiensten im Ausland zu senken. "Die Menschen sollten nicht dafür bestraft werden, wenn sie über die Grenze gehen", sagte die EU-Kommissarin am heutigen Montag in München.
Geht es nach dem britischen EU-Abgeordneten Christopher Heaton-Harris, sollen die Internetprovider deutlich stärker in den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen eingespannt werden. Der Konservative hat einen Vorschlag ins EU-Parlament eingebracht, wonach die Zugangsanbieter nicht nur netzseitige Filter einbauen sollten, um den Missbrauch ihrer Netzwerke für den Diebstahl geistigen Eigentums zu verhindern. Darüber hinaus will der Volksvertreter die Provider auch verpflichtet wissen, den Internetzugang für Kunden zu sperren, die "wiederholt oder in großem Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begehen. Ferner sollten rechtsverletztende Inhalte von den Anbietern blockiert werden.
Die EU-Kommission geht erneut gegen den Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete heute in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
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Update: Ausgehend von zwei Beschwerden will die Kommission ermitteln, ob Microsoft seine dominante Marktposition in zwei Fällen missbraucht und damit gegen EU-Regeln verstoßen hat. Dabei geht es einmal mehr um die Frage der Interoperabilität der Microsoft-Produkte mit denen der Konkurrenz. Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission die Einbindung des MS Internet Explorer in das Betriebssystem Windows.
Wer noch Extra-Zeit für ein Video hat: Vortrag zur EU-Verfassung von Prof Schachtschneider. Interessante Punkte:
Deutschland hat der EU-Verfassung nicht zugestimmt, weil das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten die Unterschrift verboten hat.
Seit Maastricht gibt es das verbriefte Recht von Staaten, aus der EU auszutreten. Es besteht also kein Zwang, irgendwelche fragwürdigen EU-Richtlinien zu übernehmen.
Youtube-üblich ist das ein mehrteiliges Video, aufteilt auf 9-Minuten-Happen. (Danke, Henning