Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese „Streaming-Abmahnungen“ nur heiße Luft sind – der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!
Der aktuelle Stand ist von September 2010. Das Skript, längst Standardwerk zum Thema Internetrecht, schaft einen umfassenden Überblick über die Literatur zum Thema Internetrecht und die entsprechende Rechtsprechung (mehr als 100 Urteile zu Halzband, Chefkoch, WLAN, Thumbnails, …)
. Neu hinzugekommen sind Ausführungen und Informationen
* zum Zugangserschwerungsgesetz,
* zur Vorratsdatenspeicherung,
* zu DE-Mail (überarbeitete Version),
* zur Verlängerung der Schutzfristen für Leistungschutzberechtigte
* Leistungsschutzrecht für Verleger),
* sowie Verbraucherschutz im Internet mit der neuen Musterwiderrufsbelehrung.
Die Nationalstaaten gehen gegen illegale Inhalte im Internet nicht nur durch eine exterritoriale Ausdehnung ihres Strafrechts vor, sondern auch mit dem Versuch, das Netz gegen illegale Inhalte im Ausland abzuschotten. Das Projekt zeigt, dass derartige "Sperrverfügungen" gegen Accessprovider auf dem eigenen Hoheitsgebiet einen Zugriff der Bürger auf illegale Inhalte im Internet nur in begrenztem Maße und mit intensiven Freiheitseingriffen (insb. in das Fernmeldegeheimnis) verhindern können.
Die Regierung der Isle of Man will sich als Pionier einer Kulturflatrate profilieren. Das verkündete auf der Musikmesse Midem in Cannes Ron Berry aus der Abteilung E-Business des Finanzministeriums der 80.000-Einwohner-Insel. Gegen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss sollen die vom Königreich unabhängigen Insulaner dann nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.
Das folgende Skriptum steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Urheberrecht und sonstige Rechte an dem Text verbleiben beim Verfasser, der keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehmen kann. Das Skript kann und will die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Verwendung des Textes, auch in Auszügen, bedarf der Genehmigung des Verfassers. Für den Download des Textes wird keine Gebühr verlangt. Wir folgen insofern dem Shareware-Prinzip. Wenn Ihnen der Text zusagt und Sie die Arbeit des Instituts unterstützen wollen, bitten wir um eine Spende für die „Kaffeekasse“ des Instituts.