Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Mit viel Getöse hat eine Initiative von Netzaktivisten, Politikern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Journalisten und Bürgerrechtlern eine „Charta der Digitalen Grundrechte“ präsentiert. Doch die gut gemeinte Idee hat mit der „Bill of Rights“, die Web-Erfinder Tim Berners-Lee 2014 für das globale Netz forderte, wenig zu tun.
Mir liegt der Entwurf für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ vor (Stand 6. November 2016), die Schulz angeblich in wenigen Tagen einem Ausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung vorlegen will.
Das Freihandelsabkommen TiSA ist eine Bedrohung für das Internet. Das zeigen neue Leaks, die wir gemeinsam mit Greenpeace veröffentlichen. Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit sind in Gefahr, und die USA wollen Zensur privatisieren. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat seinen Entwurf für eine Reform des europäischen Urheberrechts vorgestellt – inklusive eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das noch weiter gehen soll als das deutsche Gesetz. Till Kreutzer von iRights.info skizziert im Gespräch mit dem Perlentaucher die Folgen eines solchen Gesetzes – das für ihn Grundrechte berührt und nicht einmal im Interesse seiner Lobbyisten liegt.
Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren hat die neue europäische Datenschutzverordnung zu "einem der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts" gekürt. Das überbordende Werk sei "hirnlos".
Der SPD-Rechtspolitiker Christian Flisek geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nicht komplett kassieren wird".
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren lässt nach Ansicht von Kritikern viele Fragen offen.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Fehlinformationen, Sexfallen, gezielte Rufschädigung: Die Methoden, mit denen der britische Geheimdienst die Kommunikation im Internet manipulieren will, sind nicht zimperlich. Auch Unverdächtige sind im Visier der Agenten.
Die Hoffnung darauf, dass so viele Menschen erkannt haben, dass die Eindämmung des Terrorismus gegen die Freiheit nur gelingen kann, wenn wir unsere demokratischen Grundsätze noch stärker als je zuvor zeigen und ausleben.
Glasfaseranschlüsse von Haushalten in Europa: Deutschland auf dem letzten Platz. Internet-Wissen der Bürger in Europa: Deutschland auf dem letzten Platz. Das digitale Versagen hat einen Namen: Angela Merkel.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.