Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Am Mittwoch Abend hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., zum PollTalk geladen, um über Risiken und Nebenwirkungen des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu reden.
Verlage sollten begreifen, dass ein Internet ohne Verlinkungen kein Netz ist, sondern eine Anhäufung von abgeschotteten Inhalten, die keiner findet und keiner beachtet. (Ulrike Langer)
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Zeitungsverlage setzen wieder stärker auf Rechercheteams und die eigenen Geschichten. Dabei geht es um Marketing, aber vor allem um den guten Ruf. Denn die meinungsbildenden Medien haben in den letzten Jahren Vielfalt und Unabhängigkeit vermissen lassen.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Als vor einigen Wochen die deutsche Ausgabe der „Huffington Post“ online ging, war die Aufregung groß. In den Vorab-Kommentaren wurde einmal mehr das Ende des Journalismus beschworen, sollte sich dieses Gratisangebot durchsetzen – ein Gratisangebot, derer es im Netz ja wirklich reichlich gibt, das sich aber dadurch unterscheidet, dass nun auch noch die Autorinnen und Autoren gratis arbeiten sollen. Das Geschäftsmodell der „HuffPo“ sieht nämlich vor, bis auf einen Nukleus festangestellter Redakteure ihre Schreiberinnen und Schreiber umsonst Inhalte liefern zu lassen – für Ruhm, Relevanz und Reichweite.
Ein Leistungsschutzrecht soll den Verlegern endlich Geld für ihre Internet-Veröffentlichungen in die Kassen spülen. Quasi automatisch. Was bringt’s? Wer zahlt’s? Wem nutzt’s? Der journalist hat sich auf Interessensuche gemacht. (Timo Rieg)
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
SZ-Betriebsrat Ralf Settmacher zur Tarifeinigung: Der Gehaltsabschluss ist mehr als schlecht. Zwei Einmalzahlungen von 200 Euro und einmal 1,5 Prozent linear in drei Jahren bedeuten einen weiteren Reallohnverlust für die Journalisten, die schon in den vergangenen zehn Jahren der allgemeinen Lohnentwicklung hinterhergelaufen sind. Mit dem Abschluss kann man allerdings deshalb einigermaßen leben, weil eine wesentlich schlimmere Katastrophe verhindert wurde, das so genannte Tarifwerk 2 für Berufseinsteiger, die gegenüber ihren älteren Kollegen alles in allem rund 25 Prozent Einbußen hinnehmen sollten.
Die Linke will die Position der Urheber gegenüber Verlagen und Musik-Labels gesetzlich stärken. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wirft der Linken vor, die Beteiligten spalten zu wollen.
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.