Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
Germany's draft ancillary copyright bill would force news aggregators such as Google News to pay German publishing houses when linking to news items produced by their newspapers, writes Maximilian Ruhenstroth-Bauer.
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Das europaweite Leistungsschutzrecht, das langsam den Weg durch den Gesetzgebungsprozess der EU nimmt, schränkt die Linkfreiheit im Internet ein, kommentiert Gastautorin Julia Reda.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Wo sind die Fake-News im Bundestagswahlkampf 2017 hergekommen? Einer Studie zufolge nutzen Rechtspopulisten häufig schlecht recherchierte Meldungen klassischer Medien aus.
In wenigen Wochen legt das Europaparlament seine Position für ein europäisches Leistungsschutzrecht fest. Im Interview mit Golem.de erläutert die Abgeordnete Julia Reda,
Das Urheberrecht wird auf EU-Ebene nicht vereinheitlicht, sondern verkompliziert, Urheber selbst gehen im Ergebnis leer aus und Verwerter wittern das ganz große Geld, sprich: Die Richtlinie ist in Gänze missglückt.
Seit Jahren kämpfen die deutschen Presseverlage mit allen Mitteln für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Es war nicht leicht, sich eine weitere Eskalation der Debatte vorzustellen. Aber jetzt bekommt die Kampagne doch noch eine neue Qualität. Nun zieht ein Kriegsreporter in den Kampf.
In der Debatte über die Reform des EU-Urheberrechts verschärft sich der Ton. Während die EU-Kommission Vergleiche mit dem Brexit-Referendum zieht und Unions-Politiker von
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Julian Oliver has put his finger smack on the pulse. The paradox is what economists call a supply-and-demand imbalance: Surging demand for 24/7 news has become inversely proportional to the supply of quality journalism.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Auf einer Tagung legte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Zeitungsverlegern nahe, Einfluss auf ihre Online-Redaktionen auszuüben. Ein unerhörter Vorgang, findet c't-Redakteur Holger Bleich.
Dass der Link ein zentrales Merkmal des Internets ist, ist eine Banalität. Umso mehr verwundert es, dass EU-Kommissar Oettinger ein europäisches Leistungsschutzrecht (LSR) für Verleger fordert, das also kurze Texteinheiten wie Links mit einem Herrschaftsrecht versieht.
Überschreitet die EU-Kommission mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts ihre Kompetenzen? Zu diesem Schluss kommt ein umfangreiches Gutachten im Auftrag des Eco.
Im Europäischen Parlament zeichnet sich eine Ablehnung des Leistungsschutzrechts ab. Die Verlage sollen stattdessen bessere Möglichkeiten bekommen, die Rechte ihrer Autoren durchzusetzen.
Nun, da das Parlament sich auf gutem Weg befindet, eine vernünftige Position in der Debatte einzunehmen, greifen einige zu fragwürdigen Methoden, um diese desaströsen Vorschläge zu verteidigen – oder gar noch auszuweiten.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die »naturrechtliche Eigentumslogik« des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.
Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG und tritt seit einiger Zeit als vehementer Verfechter eines einzuführenden Leistungsschutzrechts in der Öffentlichkeit auf. Seit einigen Wochen bloggt er auch auf presseschauder.de. Dort hat er von Markus Hündgen (@videopunk) einen Artikel 1:1 übernommen und dabei ein Foto von Markus Hündgen eingebunden, das er im Netz gefunden hat. Der Urheber des Fotos ist Mario Sixtus, der wiederum das Bild unter einer CC-BY-NC-Lizenz auf Flickr gestellt hat.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses.