Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Stand der koalitionsinternen Gespräche über die Protokollierung von Nutzerspuren nachzeichnet. Auch die Industrie hat sich eingeschaltet. Die EU-Frist verstreicht.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Schildkröten haben eine Eigenart: sie halten sich für so breit, wie ihr Kopf ist. Wenn der irgendwo hindurchpasst, versuchen sie mit aller Macht, hindurchzukommen, egal, wie breit der Panzer auch ist. Und genau daran erinnert mich die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Die SPD duldet im Koalitionsvertrag nun doch eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Ihr Parteichef versucht mit einer Lüge, diese Entscheidung zu rechtfertigen.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Widerspricht die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta? Diese Bedenken hat der österreichische Verfassungsgerichtshof und legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU‐Grundrechtecharta vor.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.