Wer beim Verwenden freier Inhalte und offener Bildungsmaterialien Lizenzbedingungen verletzt, könnte abgemahnt werden. Zu diesem Mittel greifen Lizenzgeber aus unterschiedlicher Motivation.
Urheberrechts-Verletzungen in Tauschbörsen verjähren erst nach zehn und nicht bereits nach drei Jahren. Das hat der BGH jetzt in einer Urteilsbegründung erklärt. Eine neue Abmahnwelle könnte die Folge sein.
Nach der VG Wort muss auch die GEMA vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen. Ausschüttungen an Verlage seien rechtswidrig, so die Karlsruher Richter. Nun könnten weitere Zahlungsansprüche auf die Verwertungsgesellschaft zukommen.
Nickt die Bundesregierung Uploadfilter für Netzplattformen in Brüssel entgegen der Abmachung im Koalitionsvertrag ab? Ein breites Bündnis geht gegen eine überhastete Reform des Urheberrechts auf die Barrikaden.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt offensichtlich weiterhin wegen fehlerhafter oder unvollständiger Creative-Commons-Bildreferenzierungen ab. Doch immer mehr Betroffene wehren sich gegen die Forderungen der Kanzlei. Anwalt Jan Schallaböck erklärt im Interview rechtliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen.
Seit das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Bildungs-Urheberrecht vorgelegt hat, mobilisiert eine Kampagne zur Publikationsfreiheit gegen die geplante Reform. Ihre Aussagen erfordern einige Klarstellungen, so Alexander Peukert, Urheberrechtler an der Uni Frankfurt.
Frage an Wikipedia / Wikimedia: Warum finden Fotos von Thomas Wolf / „Der Wolf im Wald“ Verwendung bei Wikipedia? Sollten diese Bilder nicht besser aus Wikipedia-Artikeln entfernt werden?
Welche Regeln gelten beim Umgang mit Musik auf Youtube? Darf man Musik aus den Videos herunterladen und speichern? Kann Verlinken und Einbetten problematisch sein? Antworten auf 15 häufige Fragen zu Musik bei Youtube.
...eine nur schwer hinnehmbare Irreführung der Urheber, denen durch die Hintertür das ihnen zustehende Aufkommen aus ihren Rechten, die faktisch und rechtlich nur von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, drastisch beschnitten wird...
Wer ein Foto für die Wikipedia hochladen will, kann sich in Verästelungen eines Urheberrechts verfangen, von dem niemand profitiert und das Projekte um freies Wissen behindert. Anwalt und Hobbyfotograf Ansgar Koreng schildert einen Fall aus eigenem Erleben.
Das 126 Seiten umfassende englischsprachige Gutachten Peukerts (deutsche Kurzfassung) ist die bislang ausführlichste juristische Analyse, die zu den Plänen der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Dabei versucht Peukert unter anderem die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage ein europäisches Leistungsschutzrecht überhaupt eingeführt werden könnte. Seiner Ansicht nach verschafft die in Artikel 114 des sogenannten AEU-Vertrages festgehaltene Binnenmarktkompetenz der EU nicht das Recht, "eine freie und pluralistische Presse im Interesse der öffentlichen Debatte und des Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft zu fördern". Denn für sich betrachtet sei die "Tragfähigkeit des Verlagswesens", die die EU-Kommission erhalten wolle, ein privates Interesse derjenigen Unternehmen, die zu diesem Wirtschaftszweig zählten.
Werden Texte an Unis verwendet, fließt Geld an die Verwertungsgesellschaft VG Wort. Ab Januar soll bei elektronischen Semesterapparaten einzeln statt pauschal abgerechnet werden. Weil viele Unis das neue System ablehnen, könnte am Ende ein ganz anderes Ergebnis stehen: Zurück zum analogen Aktenordner. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.
Das DLR hat es vorgemacht und auch die ESA hat es schon getestet: Nun kündigt die Europäische Raumfahrtagentur auch offiziell an, künftig so viel Material wie möglich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen zu wollen.
Im EU-Parlament wird die Einführung einer europaweiten Urheberrechtsreform vorbereitet. Die umstrittenen Upload-Filter und auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der Rechtsausschuss jetzt beschlossen.
Die EU-Kommission erwägt Filtersysteme für alle Plattformen zur Urheberrechtsdurchsetzung. Das könnte größere Auswirkungen auf ein offenes Netz haben als das ebenfalls geplante Leistungsschutzrecht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vergriffene Bücher laut der EU-Urheberrechtsrichtlinie nur dann digital vervielfältigt werden dürfen, wenn die Autoren vorab davon wissen und widersprechen können.
In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden.
Der Weiterverkauf von bereits genutzter Software ist nicht verboten und vertragliche Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, sind ungültig, urteilt der EuGH. Der Verkauf einer Sicherungskopie ist nicht ohne Weiteres möglich.
Im Rahmen des Projekts Connected Open Heritage hat Wikimedia Schweden ein Diskussionspapier veröffentlicht, dass die Vor- und Nachteile der Lizenz von großen Datenmengen unter CC-Zero (Creative Commons-Äquivalent für Gemeinfreiheit) versus CC BY (Creative Commons-Lizenz nur mit Namensnennung) beleuchtet.
Könnten persönliche Daten künftig wie "geistiges Eigentum" geschützt und nach dem Motto "meine Daten gehören mir" Nutzer, aber auch Kartellwächter gegen Datenkraken ermächtigt werden? Darüber haben in München Forscher diskutiert.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.
Ein Mannheimer Museum will erreichen, dass ein Wikipedia-Nutzer Fotos gemeinfreier Werke aus der freien Enzyklopädie löscht. Nun bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart es darin: Er habe Katalogfotos nicht verwenden dürfen, auch seine eigenen Aufnahmen seien verboten gewesen.
Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts steht die langjährige Praxis der Verwertungsgesellschaft Gema vor dem Aus, Musikverlage pauschal an den Einnahmen aus Nutzungsrechten zu beteiligen. Vorbild war das BGH-Urteil gegen die VG Wort.
Die drei Partner beauftragen eine gemeinsame Arbeitsgruppe, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln.
Praktikable Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Materialien in der digitalen Lehre einzusetzen, hat der Senat der HRK gefordert. Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Rahmenvertrag, dem die Hochschulen derzeit beitreten sollen, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Der Vertrag sieht vor, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar 2017 das Einstellen von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme einzeln mit der VG Wort abzurechnen haben.
Bis 1941 erschienene Werke dürfen von US-Bibliotheken vervielfältigt werden, sofern die Werke nicht mehr vermarktet werden. Bislang machte niemand davon Gebrauch. Doch nun stellt das Internet Archive Bücher zum Download bereit.
Man kann also nur die Frage stellen, ob der Hyperlink unmittelbar in Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden muss oder ob es reicht, dass das verlinkende Angebot als solches in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Die von den Rückzahlungen der VG Wort betroffenen Verlage können Luft holen: Die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort hat heute in München den leicht veränderten Antrag des Vorstands für ein kollektives Verrechnungsmodell mit klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen verabschiedet. Sofern die Verlage diese Möglichkeit nutzen, verlängert sich die Frist für Rückzahlungen an die VG Wort bis in das Frühjahr 2017.
Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich vor Gericht gegen einen Wikipedia-Nutzer durchgesetzt, der Fotos ihrer Objekte hochgeladen hatte. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Fotograf es unterlassen muss, Bilder der Museumsobjekte auf Wikipedia anzubieten.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich im Streit um die unabgesprochene Veröffentlichung von Bildern im Online-Lexikon Wikipedia vor Gericht gegen einen Besucher durchgesetzt.
Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet.
Der Rechtsstreit um ein mittlerweile weltbekanntes Affen-Selfie hat einen Briten nach eigenen Angaben in den Ruin getrieben. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte vor Jahren stellvertretend für den Makaken Urheberrechtsansprüche angemeldet und prozessiert sich seitdem durch die Instanzen.
Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Urhebervertragsrechts geeinigt. Etliche Änderungen sollen die Rechte der Urheber stärken. Zahlreiche Ausnahmen gibt es für Software.