Die Corporate Governance in Deutschland besitzt eine Reihe sehr spezifischer Ausprägungen. Kennzeichnend ist vor allem die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) – in den meisten anderen Ländern sind die Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben in einem Organ vereint (monistisches System). Eine weitere deutsche Besonderheit bieten das Drittelbeteiligungs- und das Mitbestimmungsgesetz: Bei großen Kapitalgesellschaften (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden die Aufsichtsratsmitglieder anteilig von den Anteilseignern und den Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiter wählen dabei entweder ein Drittel oder die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, je nach Größe der Gesellschaft. Weder die Gesellschafter noch die Mitarbeiter wählen jedoch die Vorstandsmitglieder – diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) funktioniert nach dem System „comply or explain“ und zielt darauf ab, die Corporate Governance in Deutschland noch transparenter und effizienter werden zu lassen.
Exklusiv Bekannte deutsche Aufsichtsräte formieren sich zu einer neuen Vereinigung, die eigene Leitlinien zur Arbeit der Kontrolleure vorlegen will. Die Gruppe begehrt gegen den zunehmenden Rechtfertigungsdruck auf. Ihre Forderungen sind ein Affront gegen die Regierungskommission. von Jenny Genger Berlin
Rechtsrisiken kosten die Deutsche Bank Milliarden. Die dafür verantwortlichen Investmentbanker verdienen Milliarden. Auf der Hauptversammlung bekommt der Vorstand die Wut der Anteilseigner zu spüren. (Markus Frühauf)
Frauen verändern die Dynamik in Aufsichtsräten und haben auch positive Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen. So lautet das Ergebnis einer aktuellen Studie der Uni Tübingen.