1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Seit Jahren kämpfen die deutschen Presseverlage mit allen Mitteln für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Es war nicht leicht, sich eine weitere Eskalation der Debatte vorzustellen. Aber jetzt bekommt die Kampagne doch noch eine neue Qualität. Nun zieht ein Kriegsreporter in den Kampf.
Die Debatte über eine europäisches Leistungsschutzrecht nimmt eine überraschende Wendung. Nun will Bulgarien über einen Kompromiss diskutieren, der sich ausgerechnet am
Selten war ein Gesetz so dysfunktional wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bundesregierung weigert sich, das einzugestehen - weil sie es in der ganzen EU einführen will.
Der EU-Rat hat sich auf einen gemeinsamen Kurs für eine neue Urheberrechtsrichtlinie verständigt. Online-Plattformen müssen demnach in der Regel die Uploads von Nutzern überwachen. Zudem solle eine "Google-Steuer" kommen.
Bei den langwierigen Verhandlungen über ein neues Urheberrecht gibt es nun eine gemeinsame Verhandlungsposition des Rates. Darin stellten sich die Staaten hinter zwei umstrittene Vorschläge. Deutschland sagte Ja, obwohl von den Regierungsparteien zuvor andere Botschaften kamen.
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Die Vorzugsbehandlung von Google durch die VG Media beim Leistungsschutzrecht bleibt vorerst erlaubt. Das Verwaltungsgericht München hat den Prozess um das Verbot der
Academics from 25 leading Intellectual Property research centres in Europe have today published an open letter, expressing grave concerns at the legislative direction of the proposed copyright directive. After a balanced draft report by the European Parliament’s Rapporteur Therese Comodini (Comodini Report, issued on 10 March 2017 [LINK]), recent texts coming from the new Rapporteur…
Nach zweifelhaften Reformvorschlägen der EU-Kommission zum Urheberrecht ist jetzt das Parlament am Zug. Therese Comodini, die konservative Berichterstatterin des Parlaments hat jetzt einen Gegenentwurf vorgelegt, der die größten Probleme des Kommissionspapiers entschärft. Beherzte Schritte in Richtung Harmonisierung und digitaler Binnenmarkt fehlen jedoch.
Die Berichterstatterin für den Vorschlag der EU-Kommission zur Copyright-Reform im EU-Parlament, Therese Comodini Cachia, will Presseverlagen eine Vollmacht geben, Rechte auch im Namen von Autoren einzuklagen.
Überschreitet die EU-Kommission mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts ihre Kompetenzen? Zu diesem Schluss kommt ein umfangreiches Gutachten im Auftrag des Eco.
n letzter Minute droht ein Änderungsantrag der CSU-Abgeordneten Angelika Niebler meinen Bericht für eine progressive Urheberrechtsreform zu unterminieren.
Während Marktführer Google von der VG Media eine Gratislizenz erhalten hat, macht kleinen Suchmaschinenbetreibern das Leistungsschutzrecht zu schaffen. Das kritisieren Opposition,
Verlegerverbände aus Spanien, Italien und Frankreich sehen die EU-Kommission in der Pflicht, sich gegen Entwicklungen wie das neue spanische Leistungsschutzrecht zu stemmen. Die Informationsfreiheit sei in Gefahr.
In den gestrigen Fraktionssitzungen haben sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf zur Aufhebung des LSR beschlossen.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.
Die VG Media veröffentlicht ihren "Tarif Presseverleger" zum Leistungsschutzrecht. Danach sollen Suchmaschinen und Aggregatoren einen pauschalen Prozentsatz auf ihre Umsätze zahlen.
Über die VG Media wollen viele Verlage das Leistungsschutzrecht jetzt juristisch durchdrücken und ziehen gegen Google vor Gericht. Der Internetkonzern nimmt es locker.
Am 1. August tritt das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Große Verlage, darunter die Axel Springer AG, Burda und Gruner + Jahr, haben Google News gestattet, weiterhin Anrisstexte zu übernehmen und zu veröffentlichen.
Journalisten, Juristen und Netzaktivisten fordern in einem offenen Brief, den Vermittlungsausschuss zum Leistungsschutzrecht anzurufen. Zwar sei die Zustimmung des Bundesrats nicht nötig, er könne aber das Inkrafttreten verzögern.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags hat gravierende Mängel an der Anhörung zur geplanten Besserstellung von Presseverlegern im Internet ausgemacht. Die FDP plant umfangreiche Änderungen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Der Kampf gegen Google, Facebook und Apple entwickelt sich zu einem Kulturkampf, in dem die Fronten verwirrend erscheinen. Manche Beobachter fragen sich: Wehrt sich hier die deutsche Geisteselite gegen eine neoliberale US-Hegemonie oder will eine kulturkonservative Branche die Modernisierung der Informationsgesellschaft verhindern?
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Julian Oliver has put his finger smack on the pulse. The paradox is what economists call a supply-and-demand imbalance: Surging demand for 24/7 news has become inversely proportional to the supply of quality journalism.