Die Kasachin Alexandra Elbakyan macht mit ihrer Webseite »Sci-Hub« Forschung für alle zugänglich – und wird dafür von einer Milliarden-Industrie verfolgt. Nun entscheidet sich, ob sie verurteilt wird.
Drei große Musiklabels verklagen den deutschen Anbieter Uberspace, weil er die Website von youtube-dl hostet. Mit dem Werkzeug lassen sich Youtube-Videos herunterladen. Um das zu stoppen, nimmt die Industrie große Kollateralschäden in Kauf.
Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
Reine Links sollen doch nicht lizenzpflichtig werden, deutet der australische Finanzminister Frydenberg an. Zuvor hatte Tim Berners-Lee vor dem Schritt gewarnt.
Bob Dylan hat seine Musikrechte verkauft. Hinter solchen spektakulären Deals steckt heute vor allem die Suche des Finanzkapitals nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Und selbst die Künstler schlagen sich auf die Seite der Fonds und Konzerne. Ein Blick ins aktuelle Musikgeschäft.
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird um Positionen in Sachen Urheberrecht gerungen. Das wäre gut, käme einem die Gewerkschaft dabei nicht zunehmend vor wie Brechts Heilige Johanna der Schlachthöfe, nur weniger lernfähig.
Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.
Die EU-Urheberrechtsreform ist durch und mit ihr die umstrittenen Regelungen zu den Uploadfiltern. Jetzt müssen die Gesetzgeber diese in nationales Recht umsetzen.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
Zum Finale ist nun noch Heribert Prantl in die Bütt gestiegen. Und obwohl die Konkurrenz groß ist, hat der leitende Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ es geschafft, mit seinem Kommentar zu den Verschärfungen des europäischen Urheberrechts, über die das Europaparlament heute abstimmt, Maßstäbe zu setzen an Demagogie.
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig
Heute haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt: Sie wollen Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nur das Europaparlament kann die Pläne jetzt noch stoppen.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Text- und Data-Mining soll künftig als urheberrechtlich relevante Handlung gelten. Wie beim Kopieren soll es ohne Zustimmung der Rechteinhaber oder Urheber verboten werden. Gegen diesen Plan laufen nun IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen Sturm.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Das EU-Parlament soll noch in diesem Jahr über eine neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Software-Entwickler schlagen Alarm: Eine geplante Monitoring-Verpflichtungen könnte Plattformen wie Github, Stackoverflow und Gitlab den Garaus machen.
Die Piratenpartei will das Urheberrecht einschränken, Künstler und Publizisten laufen dagegen Sturm. Doch die Debatte geht am Kern des Problems vorbei. Das Urheberrecht gehört ganz abgeschafft. Es passt einfach nicht zum Prinzip des freien Internets.
Aliens mit Rüsseln: Der Franzose Pierre Christin erfand die „Valerian“-Comics zehn Jahre vor dem ersten „Star Wars“-Film. Die Parallelen sind erstaunlich. Ein Gespräch zur Quellenkunde.
Die überfällige Reform des Urheberrechts für Wissenschaft und Bildung steht auf der Kippe: Verlagsvertreter versuchen das Gesetzesvorhaben mit Panikmache auf den letzten Metern zu stoppen. Ein Bericht von der Sachverständigenanhörung im Bundestag.
Gegner der geplanten Urheberrechtsreform meinen, das Gesetz zum „Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“ sei eine Bedrohung der Wissenschaftsverlage. Mit der Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt hat das wenig zu tun, schreibt Eckhard Höffner.
Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt.
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Endlich, so dachten viele: Die EU-Kommission stellte ihr Paket zur Reform des Urheberrechts vor. Es bekam jedoch schnell das Prädikat "besonders enttäuschend" verliehen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sieht 6 Schritte für ein besseres Urheberrecht.
MEPs Julia Reda (Greens/EFA, Germany), Marietje Schaake (ALDE, Netherlands), Brando Benifei (S&D, Italy) and Dan Dalton (ECR, United Kingdom) joined forces today to reject the European Commission’s proposal for a new extra copyright for European news websites.
Nach dem VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Debatte um die Beteiligung von Verlegern an Kopiervergütungen entbrannt. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Kretschmer zeigt sich, dass die Vermischung der Interessen von Urhebern und Verlagen sich überlebt habe. Er plädiert dafür, die jeweiligen Ansprüche wieder voneinander zu trennen und die Vergütungsrechte zu stärken.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Wie zerlegt man eine Organisation? Man braucht passende juristische Werkzeuge und eine Minderheit, die sie entschlossen nutzt: Was dann geschieht, zeigt die Mitgliederversammlung der VG Wort.
Die VG Wort macht sich strafbar, wenn sie die den Anspruchsberechtigten zustehenden Gelder nicht so bald wie möglich ausschüttet. Dafür hätte es keine Mitgliederversammlung gebraucht. Einige rechtliche Einschätzungen, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen mögen.
Als die über 200 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort am Nachmittag nach fünf Stunden aus dem Versammlungssaal im Hofbräukeller zu München traten und matt und unterzuckert in die gleißende Sonne blinzelten, da hatten sie es geschafft, fast nichts zu beschließen.
Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen.
Mit den Plänen für ein europäisches Leistungsschutzrecht tut die EU-Kommission der Kreativwirtschaft keinen Gefallen. Die wahren Probleme werden ignoriert, Lösungen auch.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet. Wir geben einen ersten Überblick.
Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
„20 Krisenjahre“ bei den bisherigen Versuchen, das Copyright ans Internet anzupassen – das diagnostizierten Urheberrechts-Experten bei einer Debatte im Justizministerium. Die Bürger müssten das Urheberrecht lieben lernen – Vorschläge dafür gabs auch.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
Das Teilen und Remixen von Lernmaterialien ist hierzulande schwierig, weil Lehrer Abmahnungen fürchten müssen. Anderswo setzen Schulen und Unis auf offene Lizenzen.
Die Regelungen des Urheberrechts entscheiden mit darüber, wie der Zugang zu Bildung und Wissen in Zukunft aussehen wird. Doch während neue Möglichkeiten der offenen Verfügbarkeit entstanden sind, dient es oft als Mittel für Verknappung und Verbote. Dieses Dossier sammelt Beiträge zur Rechtslage, über Initiativen für einen offenen Zugang und Ideen für eine Neuausrichtung.
Ein Rückblick auf 2015 im Urheberrecht: Scheindiskussionen, Rechtsmissbrauch und der Untergang des Abendlandes. Die Diskussion ist weiterhin von überzogenen Beiträgen bestimmt, aber es kündigen sich gesetzliche Neuerungen an. In welche Richtung diese gehen werden, bleibt allerdings unklar.
Das Bundesjustizministerium will das Urhebervertragsrecht reformieren und Schöpfern nach fünf Jahren ein Rückrufrecht für gewährte Nutzungslizenzen einräumen. Die Buchbranche und Produzenten wehren sich dagegen.
Urheber- und Medienrechtlechter waren sich auf einer Tagung mit der Grünen Renate Künast einig, dass der Anonymität im Internet der Garaus gemacht werden sollte. Auch die Haftungsprivilegien für Provider stehen zur Disposition.
Ich glaube, dass der Begriff des Urheberrechts-Extremismus ziemlich genau einen der Gründe beschreibt, warum selbst moderate Reformen des Urheberrechts so schwer zu realisieren sind.
Als die deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament Julia Reda Anfang des Jahres ihren Entwurf für die offizielle Evaluation des EU-Parlaments der EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) vorgelegt hatte war klar, dass dieser bis zur Beschlussfassung im Plenum (terminisiert für Anfang Juli 2015) noch in vielen Punkten abgeändert werden würde. Die über 500 in der Folge eingebrachten Änderungsanträge nährten dann auch Zweifel daran, dass überhaupt etwas von Redas Reformideen überleben würde.
Gesetzliche Ausnahmeregelungen, offene Lizenzen und eine Kurswende bei internationalen Verträgen gehören zu den Empfehlungen, die ein Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte aufzählt.
Der Berichtsentwurf von Julia Reda ist zweifellos das fortschrittlichste offizielle EU-Dokument in Urheberrechtsfragen seit das erste Katzenfoto im Internet veröffentlicht wurde. Gleichzeitig ist es in hohem Maße an konkreter Umsetzbarkeit orientiert.
Auf Bitten eines Unternehmens aus der Porno-Branche hat Google fälschlicherweise Adressen von GitHub-Seiten aus den Suchergebnissen entfernt. Davon betroffen sind etwa Projekte von Facebook, Netflix, Yahoo und openSUSE.
Die Ermittlungen wegen Zehntausender unberechtigter Porno-Abmahnungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln verdächtigt nun einen Anwalt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.
tl;dr: Das Jahrbuch der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft steht ganz im Zeichen der von Annette Schavan erwarteten “Rehabilitierung durch die Wissenschaft”. Dieses Fach hat seiner neuen Kollegin also nun schon unbezahlbare Dienste erwiesen. Wie werden andere Fächer im Gunstwettlauf nachziehen, bevor es zu spät ist?
Einen „Kodex zum wissensgerechten Umgang mit Plagiatsvorwürfen“ wünschte sich Annette Schavan im Januar 2013, als die Möglichkeit einer Aberkennung ihres Doktorgrades bedrohlich näherrückte. Nun ist er erschienen: Der aktuelle Band von „Kodex – Jahrbuch der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft“ zum Thema „Das Plagiat“.
Der erste Beitrag des EU-Parlaments zur kommenden Urheberrechtsreform wird ein Bericht über die Umsetzung der letzten Richtlinie zu diesem Thema von 2001 (der “InfoSoc-Richtlinie”) sein.
EU-Digitalkommissar Günther Oettingers erste Einlassungen zum Urheberrecht machen wenig Hoffnung für die anstehende Reform. Seine erste Themensetzung überzeugt nicht.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.
Schon seit 2012 weiss man, dass von Elsevier, Springer und Thieme Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht wurde. Wie es aber weiterging war weitgehend unklar, insbesondere da die ETH-Bibliothek es tunlichst vermeidet, den Konflikt an die grosse Glocke zu hängen. Am 7. April 2014 fand am Handelsgericht des Kanton Zürich die Gerichtsverhandlung statt. Das…
Die EU und Kanada sind sich über ein Freihandelsabkommen nahezu einig. Es könnte ein Vorbild für den großen Pakt sein, den die Europäer mit den Vereinigten Staaten schließen wollen. (Von Hendrik Kafsack, Brüssel)
Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum.
heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und „forensische“ Software lässt sich leicht nachbauen.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen finden - wie bei ACTA - im Geheimen statt. Um so sorgfältiger müssen die verfügbaren Informationen gesammelt und geprüft werden.
Kopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.
Mit einer Massenabmahnung der Porno-Seite Redtube hat dieses Geschäft in Deutschland neue Ausmaße erreicht. Das Wall Street Journal Deutschland sprach mit dem Düsseldorfer Anwalt und Blogger Udo Vetter, der die Abmahnungen eine rechtswidrige Abzocke nennt. Redigierte Auszüge aus dem Gespräch.
Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese „Streaming-Abmahnungen“ nur heiße Luft sind – der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!
Anlässlich einer internationalen Konferenz der „transpazifischen strategischen wirtschaftlichen Partnerschaft“ in Singapur, die heute zu Ende geht, wenden sich 29 Organisationen und über 70 Personen mit einem offenen Brief an die Unterhändler. Sie bitten darin eindringlich, die in diesem Abkommen verankerten Urheberrechts-Schutzfristen nicht zu verlängern.
Ranga Yogeshwar ist bekannt als Moderator und Redakteur der Sendungen „Quarks & Co.“ (WDR) und „Wissen vor Acht“ (ARD). Dem Wissenschaftsjournalisten liegt viel daran, dass das von ihm produzierte Material an Schulen und von Schülern offen zugänglich und nutzbar ist, kostenlos und werbefrei. Darüber sprach er mit iRights.info am Rande der Konferenz „Zugang gestalten! – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“, bei der er als Referent auftrat.
Nach einer zweiten Niederlage vor Gericht zieht die Verwertungsgesellschaft vor den BGH und hofft, dass sich das Problem bis zu einem Urteil dort auf andere Weise erledigt
Zum aktuellen <a href=http://www.boersenblatt.net/641342/>VG Wort-Urteil des Münchner Oberlandesgerichts</a> liegt inzwischen die ausführliche Begründung vor. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über den Kern der Entscheidung und was sie für Verlage bedeutet - in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.
Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.
Nachdem ein umfassender Vergleich, das so genannte „Google Books Settlement“ abgelehnt worden war, wurde es ruhig rund um Google Books. Heute hat jedoch Richter Denny Chin entschieden, dass die zustimmungslose Digitalisierung samt ausschnittsweiser Zugänglichmachung („Snippets“) unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt.
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit Initiativen von Linken und Grünen abgewiesen, mit denen verwaiste Werke besser erschlossen sowie das Open-Access-Prinzip und die Vertragsrechte von Autoren gestärkt werden sollten.
Im Urhebervertragsrecht wird festgelegt, wie die Gewinne und Verluste aus dem Handel mit dem geistigen Eigentum aufgeteilt werden. Juristen kritisierten den Gesetzgeber auf einer Tagung – wie die Lage verbessert werden könnte, ist jedoch umstritten.
Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer plädiert für ein zukunftsfähiges Urheberrecht, das UrheberInnen für ihre Arbeit angemessen entlohnt. Die NutzerInnen dürften jedoch nicht in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten oder gar kriminalisiert werden, schreibt er im medien-newsletter. Weitere Themen: dju kritisiert Einschränkung der Pressefreiheit durch wirtschaftliche Zwänge, Olaf Scholz will Medienpolitik reformieren, Studie über die Partnerschaft zwischen „Bild“ und Wulff.
Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.
Ein grüner Verbraucherminister und die Verbraucherzentrale wollen das Urheberrecht ändern. Die Privatkopie soll zu einem unabdingbaren Nutzerrecht werden, Medieninhalte sollen in sozialen Netzwerken frei geteilt werden dürfen.
In einem 84-seitigen Bericht über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, spricht sich die “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission) für das Sperren von Computern ein, sollte bei ein Nutzer im Verdacht stehen, Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen. Um dieses zu realisieren müsste eine bestimmte Software auf allen Computern installiert sein, die sämtliche Handlungen des Nutzers überwacht und gegebenenfalls einschreiten würde. Kurz gesagt: Die IP Commission fordert die Legalisierung von Rootkits, Malware und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.
Computer sollen nach Ansicht der Commission on the Theft of American Intellectual Property gesperrt werden, wenn ein Nutzer sich Einsicht in Informationen zu schaffen versucht, zu denen er nach dem Willen von Rechteinhabern keinen Zugang haben soll.
Die Debatte um den Wandel der Öffentlichkeit im Zuge der Digitalisierung kreist um zwei verschiedene, aber selten systematisch miteinander verhandelte Bereiche. Einerseits entstehen im Internet über soziale Netzwerke neue öffentliche Räume für diskursive Auseinandersetzungen. Während mancherorts deren fragmentierender Effekt auf die politische Öffentlichkeit beklagt wird, gestehen andere diesen „sozialen Medien“ großes Potential zur Förderung neuer, wenn nicht sogar emanzipatorischer Öffentlichkeit zu.
Eigentlich dürfte es sie nicht geben und dennoch werden immer mehr vergeben: Softwarepatente in Europa. Damit verlieren Entwickler nach und nach die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte
Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Urheberrechte im Netz stärken“ (PDF der Einladung) durfte ich heute mit Dr. Bernhard von Becker vom C.H. Beck Verlag über das Wissenschaftsurheberrecht streiten. Im Folgenden das Manuskript meines Eingangsstatements.
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz ist die Idee eines Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU wieder aufgekommen, was restriktive Regelungen zum geistigen Eigentum bedeuten könnte.
Auf unterschiedlichen Ebenen – von internationalen Verträgen über die supranationale EU-Ebene bis hin zu einer nationalen Initiative in Finnland – wurden in den letzten Tagen Initiativen zur Reform des Urheberrechts bekannt, die schön die Bandbreite an möglichen Herangehensweisen illustrieren.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. издание, (2001)