In einem unverlinkten Bereich eines Pressedienst-Servers ist ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz aufgetaucht, das unter anderem die Aktivitäten von Abmahnkanzleien eindämmen soll.
Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
Die Ermittlungen wegen Zehntausender unberechtigter Porno-Abmahnungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln verdächtigt nun einen Anwalt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.
Wissenschaftsverlage schröpfen nicht nur die Forschung. Sie betrügen auch die Öffentlichkeit, die sich keinen freien Zugang zu den überteuerten Publikationen leisten kann.
Interview mit Lars Klingbeil Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu
Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht kurz vor der Unterschrift. Vor allem die Einführung des Strafrechts im Marken- und Urheberrechtsbereich steht in der Kritik, da sie Internetprovider unter starken Druck setzt. (Christiane Schulzki-Haddouti)
Internetseite eines Aktionsbündnis, das sich auf der Grundlage einer „Göttinger Erklärung“ vom 5. Juli 2004 für ein Urheberrecht einsetzt, das die Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten zum Wohle der Allgemeinheit fördert, anstatt auf Kosten von Bildung und Wissenschaft die Risiken privater Rechteverwerter zu reduzieren.
Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Im Rahmen der Debatte zu einem moderneren Verwertungsrecht haben sich 51 Drehbuchautoren, die regelmäßig für den Tatort schreiben, zu Wort gemeldet. Zu diesem Brief möchten 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) hier ein paar Anmerkungen loswerden.
Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der “Zukunft des Publizierens“.
Ich glaube, dass der Begriff des Urheberrechts-Extremismus ziemlich genau einen der Gründe beschreibt, warum selbst moderate Reformen des Urheberrechts so schwer zu realisieren sind.
»Sie nennen es Urheberrecht. Aber sie meinen Verwertungsmonopol« – Die armen »Tatort«-Drehbuchautoren und erste Anmerkungen zur Debatte über geistiges Eigentum, sogenannte Kreative und sogenannte Umsonstmentalität. Oder: Piraten und die Folgen – Cinema Moralia, Tagebuch eines Kinogehers, 47. Folge (von Rüdiger Suchsland)
Die EU-Kommission hat den angekündigten „strukturierten Urheberrechtsdialog“ mit Interessenvertretern unter dem Titel „Lizenzen für Europa“ aufgenommen. Kritiker monieren, dass tiefgreifende Änderungen offenbar vermieden werden sollen.
Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
Gesetzesvorlagen wie ACTA behaupten, sie wollten Urheber schützen, dabei geht es nur um antiquierte Geschäftsmodelle. Das erinnert stark an die „Locomotive Acts“ im Großbritannien des späten 19. Jahrhunderts – und könnte doch viel mehr Schaden anrichten.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Bob Dylan hat seine Musikrechte verkauft. Hinter solchen spektakulären Deals steckt heute vor allem die Suche des Finanzkapitals nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Und selbst die Künstler schlagen sich auf die Seite der Fonds und Konzerne. Ein Blick ins aktuelle Musikgeschäft.
As part of the Single Market Act, the Commission unveiled today a wide-ranging strategy to modernise intellectual property rights (IPR) in the Single Market. The strategy sets out a blueprint for a number of initiatives the Commission intends to take between now and 2014. Among the first deliverables of this strategy are today's proposals for an easier licensing system for so-called "orphan works" and for a new regulation to reinforce customs actions in fighting trade of IPR infringing goods.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird.
Der ehemalige Debian-Projektleiter Bruce Perens stellt ein Konzept zur Duallizenzierung von Software vor. Demnach soll Code von freien Entwicklern nie ausschließlich proprietär verwendet werden
Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan zur Novellierung der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern veröffentlicht, wonach sie etwa Provider stärker in die Pflicht nehmen will.
Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Mit ihren Handlungsempfehlungen haben sich die Abgeordneten in der Internet-Enqueteteils deutlich von bisher im Bundestag vertretenen Positionen zum Urheberrecht abgegrenzt. Überraschende Ergebnisse gibt es auch bezüglich einer Kulturflatrate.
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Das Collaboratory ist ein Expertenkreis, in dem Akteure aus Wissenschaft, Verbänden, Daten- und Verbraucherschutz sowie aus Internetunternehmen zusammenkommen. Es wurde von Google Deutschland initiiert, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet zu arbeiten.
Im April 2010 haben die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info einen Reader präsentiert, der Texte zum Thema Urheberrecht von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen enthält. Ziel ist eine komplette Neujustierung des Urheberrechts, die es ermöglicht, die durch die digitale Revolution gewonnenen Freiheiten zu nutzen und die Rechte der Autoren zu wahren.
Urheber- und verwandte Immaterialgüterrechte dürften zu den kontroverseren Themen gehören, wenn EU und USA über das geplante Freihandelsabkommen sprechen.
Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs “Sharing”, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen.
Ein überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern: US-Forscher kritisieren schädliche Folgen langer Schutzfristen, deutsche Bibliotheken beklagen, dass sie fast vergessene Werke kaum digitalisieren dürfen. So verschwinden Bücher, womöglich für immer.
Das Landgericht München hat entschieden: die Vergütungspraxis der VG Wort benachteiligt einzelne Autoren und verstößt gegen das Willkürverbot. Welche Position die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in Verdi (DJU) zur Vergütungspraxis einnimmt, erläutert DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß im Interview.
Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese „Streaming-Abmahnungen“ nur heiße Luft sind – der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!
Gerne wird von hochrangigen Journalisten behauptet, Blogger würden ständig Streitereien beginnen. Es gebe doch keine zwei Seiten und jetzt sei doch endlich mal Schluss mit den Käbbeleien. Tatsächlich aber ist es anders herum. Es sind Journalisten, die immer noch nicht fassen können, dass Menschen einfach mal so unter Verwendung einer Software namens Weblog Dinge veröffentlichen.
Nur: Das wird durch Fakten nicht gedeckt. Vielmehr zeigt sich an handfesten Zahlen das genaue Gegenteil: Das Internet sorgt für mehr Kultur und mehr bezahlte Kulturschaffende.
Alle drehen am Urheber-Rad, seit sich Sven Regener von vermeintlichen »Künstler-scheiße-Findern« ins Gesicht gepisst fühlte und neue YouTube-Rekorde mit der Ankündigung versprach, dass uns Kim Schmitz demnächst Lieder vorsingen würde. Vernunft und Ausgewogenheit drohen in der Debatte ebenso verloren zu gehen wie die ursprünglichen Punk-Ideale einiger Protagonisten.
In immer mehr Autorenverträgen tauchen Passagen auf, in denen freie Journalisten umfassende Nutzungsrechte abtreten sollen – damit die Verlage die Texte multimedial verwerten können. Ohne mehr zu zahlen. Hier die sieben wichtigsten Punkte, die Sie über diese Verträge wissen sollten. (Von Matthias Thiele)
Warum im digitalen Wandel das Urheberrecht das verbietet, was pädagogisch geboten ist. Den Schulen droht ein Kulturkampf. Oder: Das Schulbuch, König der alten Schulmedien, stirbt. Sein Nachfolger steht bereit – wird aber vom aktuellen Urheberrecht blockiert. Ungekürzte Version des Artikels in der taz vom 2.5.2012. (Von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz)
Politiker und Juristen haben auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung in Köln über die Herausforderungen für ein neues Urheberrecht diskutiert.
In der heutigen Ausgabe der taz ist unter dem Titel “Schulbuch sucht legale Nachfolger” ein lesenwerter Artikel von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz – den es auch in einer längeren Version gibt – erschienen, der anschaulich schildert, warum das geltende Urheberrecht pädagogisch gebotene Unterrichtskonzepte erschwert und behindert.
Experten lieferten sich bei einer Anhörung im Bundestag einen Schlagabtausch zu Vorstößen der Opposition, die auf eine mehr oder weniger umfangreiche Freigabe gleichsam herrenloser Werke drängen, um den Aufbau digitaler Archive zu vereinfachen.
UNI-Europa, die europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), hat sich in der Debatte um Netzneutralität für eine Totalüberwachung jeglichen Netzverkehrs ausgesprochen.
Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen sieht Regierungsforderungen nach weiteren Immaterialgüterrechtsverschärfungen als unglaubwürdig an, wenn der unter fragwürdigen Umständen promovierte Minister in der Politik verbleibt
Einen „Kodex zum wissensgerechten Umgang mit Plagiatsvorwürfen“ wünschte sich Annette Schavan im Januar 2013, als die Möglichkeit einer Aberkennung ihres Doktorgrades bedrohlich näherrückte. Nun ist er erschienen: Der aktuelle Band von „Kodex – Jahrbuch der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft“ zum Thema „Das Plagiat“.
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.
In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern.
Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
Übersichtsseite des Heise-Verlags zur Auseinandersetzung um die Reform des Urheberrechts (insbesonder zum 2. Korb der Reform des Urheberrechtsgesetzes) – eine der besten Informationsquellen zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Das Handelsblatt hat heute eine Titelgeschichte herausgebracht, in der versucht wird, gegen die drohende „Enteignung“ der Kreativen durch die Piraten (die „Enteigungspartei“ laut Handelsblatt) anzuschreiben. Denn diese setzen ihren Marsch durch die Landtage fort und kommen vielleicht bald im Bundestag an. Das ist, fast gar nicht zusammengefasst, das sehr, sehr simple Bild, welches das Handelsblatt zeichnet.
Handelskomissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für „geistiges Eigentum“ zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Top-Lobbyistin der Musikindustrie.
Der DJV heftete sich gestern einen Erfolg an die Brust, den es so nicht gegeben hätte, wenn Freischreiber und 40 freie Journalisten nicht die Initiative ergriffen hätten.
Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.
Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Kretschmer und Günter Krings haben ein Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht vorgestellt, das jetzt in den Gremien der Fraktion diskutiert wird.
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab – es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die GEMA hat das erste Mal seit längerer Zeit wieder eine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie Creative Commons als eine Option für ihre eigenen Mitglieder sieht. Trotz Pilotprojekten in anderen Europäischen Ländern lehnt die GEMA diese Idee ab. Wir versuchen die Hintergründe zu beleuchten. (John Weitzmann)
Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Urheberrechte im Netz stärken“ (PDF der Einladung) durfte ich heute mit Dr. Bernhard von Becker vom C.H. Beck Verlag über das Wissenschaftsurheberrecht streiten. Im Folgenden das Manuskript meines Eingangsstatements.
Vom 5. bis 15. Mai 2009 lässt der britische Economist seine Leserinnen und Leser über die Frage diskutieren, ob die aktuellen Copyright-Gesetze eher schaden als nützen, konkret: ob die Verschärfung des Copyrights Kreativität und Fortschritt eher behindert als fördert.
Private DNS-Sperren bedrohen das freie Internet und unsere Grundrechte. Die Provider sind vor der Unterhaltungsindustrie eingeknickt, findet Julia Reda.
Die Reform der Störerhaftung hätte längst für freies WLAN in Deutschland sorgen sollen. Doch jüngste Gerichtsurteile führen das ad absurdum, findet Julia Reda.
Sarkozy und die G 8 wollen sich das Internet Untertan machen. Die Ureinwohner sollten sich schnell wehren, sonst gibt es statt Mitbestimmung nur noch Konsum. Ein Kommentar
Während meine Frau den wunderbaren Spätsommertag mit einer befreundeten Familie am Ammersee genoss, hockte ich im großen Saal des Münchner Hofbräukellers und ließ die außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Wort über mich ergehen.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
Die eigentlichen Verlierer des Urheberrechts sind nicht die KünsterInnen und Verleger, sondern die lobbyarmen bzw. nicht lobby-agressiven Bereiche von Bildung und Wissenschaft. Dabei könnte es so einfach sein. Es reichte ein Satz: Publizierte Information ist für Bildung und Wissenschaft im Rahmen ihrer Aufgaben ohne jede weitere Einschränkung genehmigungsfrei nutzbar.
Die Kasachin Alexandra Elbakyan macht mit ihrer Webseite »Sci-Hub« Forschung für alle zugänglich – und wird dafür von einer Milliarden-Industrie verfolgt. Nun entscheidet sich, ob sie verurteilt wird.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Die unzulässige Veröffentlichung von 278 Zeilen aus einem 1974 erschienenen Lehrbuch durch einen Lehrer hat beim Webhoster ServerBeach gereicht, um fast eineinhalb Millionen Weblogs zeitweise vom Netz zu nehmen.
1850: Deutsche Presseverleger wollen Urheberrecht auf Nachrichten durchsetzen, weil die neu eingetroffene Technologie des Telegramms ihr Geschäftsmodell ruiniert. Es wird abgelehnt.
Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im "Anti-Piraterie"-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über "geistige Eigentumsrechte" werden.
Filter, Warnhinweise, Sperren? Die Ideen der Medienwirtschaft zur forcierteren Durchsetzung des Urheberrechts im Internet sind vielfältig. Die Provider halten die meisten Ansätze davon jedoch für unzulässig - alleinfalls allgemeine Warnhinweise seien denkbar, wie Oliver Süme vom Providerverband eco im Interview erklärt.
Nach Einschätzung europäischer Rechtswissenschaftler widerspricht das Anti-Piraterieabkommen ACTA in mehreren Punkten dem EU-Recht. In einer gemeinsamen Erklärung fordern Sie EU-Parlamentarier dazu auf, das umstrittene Abkommen abzulehnen. Die FUTUREZONE hat mit Axel Metzger, einem der Koordinatoren der Erklärung, über ACTA und die Folgen für die europäische Urheberrechtsgesetzgebung gesprochen.
Aliens mit Rüsseln: Der Franzose Pierre Christin erfand die „Valerian“-Comics zehn Jahre vor dem ersten „Star Wars“-Film. Die Parallelen sind erstaunlich. Ein Gespräch zur Quellenkunde.